Aus welchen Grund den gefeuert, wenn es unter 18 Monaten ist, zählt es nach Bundesarbeitsgericht nicht als Langzeiterkrankung, welche mit einer Entlassung gefolgt werden kann. Die zweite Option für den Arbeitgeber zur Entlassung sind langfristige, unvorhersehbare Kurzerkrankungen. Noch viel unwahrscheinlicher macht es, dass egal welcher der beiden Optionen evtl. sogar zutreffen, braucht der Arbeitgeber immer noch eine negative Gesundheitsprognose.

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