Hallo zusammen,
ich habe nach meiner Ausbildung einen unbefristeten Vertrag unterschrieben (vor 2 Monaten) da ich mir noch nicht schlüssig war was ich nach der Ausbildung vorhabe und noch nicht alle Informationsveranstaltungen abgeschlossen waren.
Ich habe mich jetzt entschieben auf die BOS (Berufsoberschule) zu gehen.
- die Befristung erfolgt zur Erprobung des Arbeitnehmers;
in der Person des Arbeitnehmers liege
n-
de Gründe rechtfertigten die Befristung;
Diese Regelung umfasst z. B. den Fall, dass ein Arbei
t-
nehmer vorüberge
hend beschäftigt wird, um die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden
anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums überbrücken zu können. Personenbedingt gerechtfertigt ist ein befristeter Arbeitsvertrag auch dann, wenn der Arbeitsvertrag
für die Dauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis des Arbeitnehmers geschlossen wird und
zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinreichend gewiss ist, dass die Aufenthaltserlau
b
nis nicht
verlängert wird.*
Laut obigem Gesetzesauszug weiß ich dass ich das Recht auf eine Befristung habe wenn ich eine unbefristigte Beschäftigung ausgeschlossen hätte.
Aber wie ist es bei mir? Ein gültiger, unbefristeter Arbeitsvertrag besteht, kann ich auf eine Befristung bestehen oder nur auf gut Glück hoffen?
Ihr wärt mir echt eine enorm große Hilfe, Vielen Dank schon im vorraus!