Nach §43(2)SchulG NRW Satz1 Steht : (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. Daraus wird es mir nicht klar wie es nach den Ferien Währe..

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Dieser sollte deinen enforderungen entsprechen eventuell noch eine bessere GraKa rein Konfigurieren.

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