Antwort
Der Unterhalt ist ja nicht für "Sonderwünsche" des Sohns, sondern für Wohnung (er hat auch was von der Wohnung/den Möbeln), Lebensmittel, usw. Wenn etwas Wichtiges ansteht, wie der Führerschein, dann ist das nicht durch den Unterhalt abgegolten, sondern Sie können dafür Ihrem Sohn etwas extra überweisen.