Hallo liebe "Gutefrage"-Community,
wie man wahrscheinlich unschwer an der Uhrzeit erahnen kann, komme ich grade erst nach Hause und hatte heute einen Vorfall in einer Diskothek der mich zum nachdenken gebracht hat.
Kurz: Ich habe keine Bezahlkarte ausgehändigt bekommen und sollte dafür 50€ "Strafe" bezahlen beim "bezahlen", ist das so richtig???
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Ich bin heute gegen späten Abend (~1:20) spontan zum ersten Mal in eine weiter entfernte Disko gefahren, nach anstregender Autofahrt und einer weile anstehen, war ich endlich froh meine Freunde Begüßen zu können und wir sind direkt hinein gegangen (hatte kurz überlegt wo der Eintritt war aber da es mir nicht direkt aufgefallen ist, dachte ich dass es wegen der späten Uhrzeit keinen mehr gab). Zwischenzeitlich wollte ich mir eine Cola trinken und habe an der Kasse feststellen müssen das ich die sogenannte "Bezahlkarte" nicht ausgehändigt bekommen habe. Hab aber nicht weiter dran gedacht und hab auf meine Cola verzichtet. Da ich spontan noch jemand abholen musste war mein Diskobesuch schon um ~1:50 wieder zu Ende und ich wollte direkt zum Auto gehen, wo ich aber vorm Eingang/Ausgang aufgehalten wurde das ich meine Karte noch bezahlen müsse.
Nach langem hin und her (wo ich mich direkt einsichtig gezeigt hatte und erklärt habe das ich das erste mal da war und ich einfach nichts davon mitbekommen habe und mich keiner drauf hingewiesen hat) hat die Kassiererin direkt ihren Chef gerufen, dem ich auch alles erklärt habe. Dieser kam mir Verständnis entgegen und konnte sich auch noch daran erinnern das ich erst kurz vorher rein gekommen war.
So nun zu meiner Frage:
Laut Internet wird in dieser Diskothek so mit den "Bezahlkarten" umgegangen:
*1. Jeder Gast erhält bei Betreten der Diskothek „" eine Kreditkarte. Die Karte berechtigt ihren Inhaber, in der Diskothek „" Leistungen ohne Barzahlungen in Anspruch zu nehmen.
Durch die Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber einen Kredit von € 50,-. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert.
Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und beim Verlassen unserer Diskothek an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen.
Der Karteninhaber haftet bei Verlust der Karte auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages (€ 50,-) da andere Gäste die diese Karte finden, für ihre Zwecke nutzen und somit dem Betrieb Schaden zufügen.
Die Möglichkeit zu beweisen, dass der Wert des verzehrten wesentlich geringer ausfällt wird dem Karteninhaber eingeräumt. Sofern dessen Karte, welche nicht komplett verbraucht wurde, gefunden wird und dort entsprechend geringer Verzehr vermerkt wurde so wird dieser auch nur in Rechnung gestellt.*
Was haltet Ihr davon, wie hättet Ihr euch verhalten???
Danke schon mal für die zahlreichen Antworten!
Eine verzweifelte Diskobesucherin...