Ja aber nur mit Eoinwilligung und Einverständnis der Amtsverwaltung! Und danach wird ein Eintrag in das Grundbuch vorgenommen wo die Urne beigesetzt worde ist!!
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Die 1 Frage wer ist Nutzungsberechtiger der Grabstelle!
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Nach dem Gesetz her bist du Gesetzlich verpflichtet für Pflege bzw. der Bestattung aufzukommen auch wenn du eine sehr lange Zeit kein Kontakt hattest. Es gibt aber Ausnahmen, wenn z. B ein Richterliches Urteil besteht z.B Häusliche Gewalt ggü den Kindern, Eltern wurden angezeigt! Oder Misshandlungen, dann brauchst du nicht dafür aufzukommen....!!
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Ja kannst du! Du musst nur die Rechnung vorlegen und den Beleg das du sie bezahlt hast!!!