Die 1 Frage wer ist Nutzungsberechtiger der Grabstelle!

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Nach dem Gesetz her bist du Gesetzlich verpflichtet für Pflege bzw. der Bestattung aufzukommen auch wenn du eine sehr lange Zeit kein Kontakt hattest. Es gibt aber Ausnahmen, wenn z. B ein Richterliches Urteil besteht z.B Häusliche Gewalt ggü den Kindern, Eltern wurden angezeigt! Oder Misshandlungen, dann brauchst du nicht dafür aufzukommen....!!

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