Das kann auch einfach "Vielen Dank" heißen. Also falls "vermisse dich" nicht zu passen scheint und / oder wenn es groß VD und nicht klein vd geschrieben ist, einfach mal an Vielen Dank denken. Im obigen Fall / bei obiger Frage scheint allerdings ein "vermisse dich" die richtige Antwort zu sein, ich wollte dies hier auch nur ergänzen für solche, die hier auf die Lösung hoffen und das vermisse dich unpassend erscheint.
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Ein Fachanwalt hat nach dem Studium zum Rechtsanwalt eine Zusatzausbildung mit diversen Abschlussprüfungen gemacht. Dafür verleiht ihm die für dieses Fach zuständige Rechtsanwaltskammer den entsprechenden Fachanwaltstitel.
Die Fachanwaltsausbildung genießt einen besonderen Schutz und wenn es die auf einem Gebiet gibt, muss ein Nicht-Fachanwalt mit dem Begriff "Spezialist für" vorsichtig sein, da dies nicht dazu führen darf, dass ein Außenstehender glaubt, einen Fachanwalt vor sich zu haben.
Das heißt, ein Rechtsanwalt kann sich nicht selbst als Fachanwalt bezeichnen, selbst wenn er sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert hat, denn damit wird er noch nicht zum Fachanwalt. Wohl aber darf er dieses Gebiet als Schwerpunkt angeben.