ehemaliger Vermieter gibt Mietkautionsversicherung nicht frei

moin,

vor 9 Jahren sind wir aus einer Wohnung ausgezogen, da die Zustände dort nicht haltbar waren (wir haben einen Winter gefrohren). Wir haben den Mietvertrag ohne viel Aufhebens nach weniger als einem Jahr gekündigt. Als Sicherheit hatten wir seinerzeit ein Kautionsversicherung abgeschlossen.
Nachdem wir ausgezogen waren hatte uns der Vermieter eine unglaubliche Nebenkostennachzahlung aufbrummen wollen. Er hatte in der Zeit das Vorderhaus ausgebaut und versucht diese Bauheizkosten auf uns umzulegen. Zusammen mit dem Mieterbund haben wir versucht eine genaue Aufstellung der Kosten zu erhalten... vergeblich. Selbst der den Vermieter vertretende Anwalt gab zu, sein Mandant hätte keinen Überblick mehr über die Situation. Die Sache verlief im Sande und bei uns sorgten verschiedene Familiäre Ereignisse dafür, dass wir uns lange nicht darum gekümmert hatten, wohl auch weil wir dachten, solange der Mieterbund nicht reagiert ist alles so wie es sein muss.

Nun zahlen wir jedoch immer noch die (wenn auch nicht hohen) Beiträge für die Kautionsversicherung. Der ehemalige Vermieter ist nach wie vor nicht bereit eine Freigabeerklärung zu erteilen. Erneute Gespräche führen nur dazu, dass dieser erneut versucht seine absurden Nebenkostenvorderungen durchzudrücken. (Um mal konkret zu werden geht es um fast 4.000€ für ein Jahr in einer 60qm großen Wohnung in der nie mehr als 18 Grad herrschten im Winter und für die schon 250€ Nebenkosten im Monat geleistet wurden)

Die Versicherung meint ohne diese den Vertrag jedoch nicht aufheben zu wollen.

Hat jemand einen Rat? Muss die Versicherung nicht auf Grund der Verjährung aller möglichen Ansprüche von Vermieterseite das Konto freigeben?

wir sind sehr hilflos und ärgerlich. Jeder Vorschlag ist herzlich willkommen. Danke!

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Hallo,

es ist unverständlich, wieso das 9 Jahre schon so läuft. Da haben Sie im Grunde alle Fristen verstreichen lassen, ohne angemessen zu reagieren. Bei so einer hohen Nebenkostennachforderung hätten Sie sofort stutzig werden müssen und sich einen Anwalt nehmen müssen. Vor Gericht hätten Sie bei dieser Sachlage die besten Chancen.

Die Mietkautionsversicherung kann nur rechtskräftig gekündigt werden, wenn die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben wird. Aber selbst hier wäre der Nachweis über einen neuen Wohnsitz unter Beachtung der Verjährung ausreichend gewesen.

Sie müssen schon aktiv werden und nicht auf den Mieterbund warten, der schließlich keine rechtliche Instanz darstellt!

Alles Gute & beste Grüße!

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Hallo, die Miete darf nicht mit der Mietkaution verrechnet werden. Sie ist eine reine Sicherheitsleistung. Übrigens fährt man wesentlich besser, wenn man eine Mietkautionsbürgschaft nutzt - dann sind Unstimmigkeiten jeglicher Art im Mietverhältnis kein Thema mehr. Schauen Sie einfach mal hier: https://kautionsfrei.de

Alles Gute & beste Grüße!

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ehemaliger Vermieter zockt uns ab!

Hallo! Da ich gerade total am Verzweifeln bin und nicht das Geld für einen Anwat habe oder im Mieterschutzbund bin, versuche ich es mal hier... Wir haben ein riesen großes Problem mit unserem ehemaligem Vermieter, der uns gnadenlos im Nachhinein Kohle ohne Ende abzockt.. Mein Freund hat 8 Jahre lang in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Im Oktober haben wir dann kurzfristig entschlossen, 300km entfernt zusammen zu ziehen. Wir haben sogar einen Nachmieter für die Wohnung gefunden, der zum 1. November eingezogen wäre. Unser ehemaliger Vermieter allerdings wollte über diesen neuen Nachmieter eine Nacht schlafen und hat ihn 2 Wochen warten lassen, bis er ihm eine Zusage gab. In der Zeit hat sich der gute Herr natürlich eine andere Wohnung gesucht und ist somit nicht eingezogen. Da wir nun keinen Nachmieter hatten und unser lieber Vermieter es nicht für nötig hielt, jemanden zu suchen, mussten wir 3 Monate lang weiterhin für eine Wohnung Miete zahlen, die leer stand. Das haben wir ja noch über uns ergehen lassen, das wir am kürzeren Hebel saßen. Dann wurde uns zusätlich gesagt, dass wir unsere 2000€ Kaution nicht mehr wieder bekommen, da die Wände neu gestrichen werden müssen und der Füßboden Kratzer hat. Auch das haben wir noch eingesehen, da wir bei dem Vermieter von Anfang an wussten, dass es ein geldgieriger Dreckspatz ist. Wir sind dann Ende Oktober weggezogen und haben extra einen Freund (gelernter Maler) beauftragt, die komplette Wohnung neu zu streichen, was er auch tat. Im Januar kam dann von dem ehemaligem Vermieter, dass die Decken nicht gestrichen wurden und daher die ganze Wohnung nochmal gestrichen werden muss und dass er dafür jemanden engagiert. Seit dem kam nichts mehr von ihm. Heute haben wir dann mit Erschrecken fest gestellt, dass der Dreckspatz und letzte Woche ohne Vorankündigung 1600€ von unserem Konto abgebucht hat. Damit wurde angeblich der Boden neu verlegt (Es waren nur im Büro ein paar Kratzer) und die komplette Bude wurde nochmal gestrichen. Die Wohnungsübergabe für die neuen Mieter war allerdings im Dezember! Und wir waren eine Woche zuvor nochmal dort, um die Wohnung nochmals zu säubern. Ein Nachbar hat uns gesagt, dass er sich sicher ist, dass in der Woche danach NIEMAND in der Wohnung war. Das heißt, sie wurde weder gestrichen, noch wurde ein verdammter Boden verlegt. Da wir so weit weg wohnen, können wir nicht selbst nachschauen. Aber so wie es aussieht, hat er uns 1600€ für "Reperaturen" abgebucht, die niemals vorgenommen wurden! Wir sind stinksauer und am Verzweifeln. Darf er so etwas überhaupt?! Wir wissen nicht mehr weiter!

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Hallo,

eine haarsträubende Geschicht. Dennoch, als erstes sollten Sie der Abbuchung wiedersprechen bzw. die Rückbuchung einfordern. Im weiteren Nachgang einen Anwalt aufsuchen oder die Mieterberatung in Anspruch nehmen.

Für die nächste Wohnung empfehle ich besser eine Mietkautionsbürgschaft - da gibts keinen derartigen Ärger mit dem Vermieter. Schauen Sie sich mal hier um: https://kautionsfrei.de

Alles Gute und beste Grüße!

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Wird das Mietverhältnis beendet, hat der Vermieter bis zu 6, unter Umständen sogar bis zu 12 Monate Zeit, diese an den Mieter wieder auszuzahlen. Meist geschieht dies unter dem Vorwand, es seien noch Nebenkostenabrechnungen offen oder man behalte sich Forderungen aus Schäden an der Mietsache vor.

Für den Mieter hat dies unter anderem eine Doppelbelastung in finanzieller Hinsicht zur Folge, da beim Umzug in die neue Wohnung auch wieder eine Mietkaution fällig wird, Sie aber die alte Mietkaution von Ihrem ehemaligen Vermieter noch nicht zurückerhalten haben.

Es gibt auch Fälle, in denen die Mietkaution deshalb von Vermietern und Verwaltern nur verzögert ausgezahlt wird, weil mit dem Geld Zinsgewinne erwirtschaftet werden sollen. Als Mieter hat man hier häufig das Nachsehen und muß eindringlich und mehrmals, unter Umständen auch auf dem Rechtswege, die Mietkaution zurückfordern.

Mit einer Mietkautionsversicherung haben Sie diese Probleme nicht, da Sie eine tägliche Kündigungsmöglichkeit haben und Ihre Mietkautionsversicherung dann tagesgenau abgerechnet wird.

Alle Infos unter https://kautionsfrei.de

Alles Gute und beste Grüße!

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Der Vermieter hat bis zu 6, unter Umständen sogar bis zu 12 Monate Zeit, die Mietkaution wieder auszuzahlen. Meist geschieht dies unter dem Vorwand, es seien noch Nebenkostenabrechnungen offen oder man behalte sich Forderungen aus Schäden an der Mietsache vor.

Für den Mieter hat dies unter anderem eine Doppelbelastung in finanzieller Hinsicht zur Folge, da beim Umzug in die neue Wohnung auch wieder eine Mietkaution fällig wird, Sie aber die alte Mietkaution von Ihrem ehemaligen Vermieter noch nicht zurückerhalten haben.

Es gibt auch Fälle, in denen die Mietkaution deshalb von Vermietern und Verwaltern nur verzögert ausgezahlt wird, weil mit dem Geld Zinsgewinne erwirtschaftet werden sollen. Als Mieter hat man hier häufig das Nachsehen und muß eindringlich und mehrmals, unter Umständen auch auf dem Rechtswege, die Mietkaution zurückfordern.

Mit einer Mietkautionsversicherung haben Sie diese Probleme nicht, da Sie eine tägliche Kündigungsmöglichkeit haben und Ihre Mietkautionsversicherung dann tagesgenau abgerechnet wird! Mehr Infos unter https://kautionsfrei.de

Beste Grüße!

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Mietrecht - Kaution vollständig in "Schädenregulierung" verrechnet, kein Geld zurück.

Hallo Zusammen,

wäre euch sehr dankbar für jede Hilfe, am besten falls möglich mit Gesetz-links (§ 3.1 ...)

Also ich habe bei Einzug 750€ Kaution bezahlt, nach einem Jahr bin ich wieder ausgezogen, aufgrund vieler Sachen (schwarzer Schimmel, kaputtes WC, angebliche Nachzahlung - Heizkosten für 12 Monate 1.000€, komische Kostenüberhöhte Umverteilung der NB (Schlüssel) usw.... Leider musste beim Einzug alles schnell gehen, momentan habe ich leider kein Protokoll (Übergabe bei Einzug) denn alle Schäden die ich jetzt bezahlen soll stammen vom Vormieter (der die Bude total verkommen ließ). Wie ich rein bin musste ich noch sein halben Hausstand beseitigen. Ich habe im Gegensatz dazu die Wohnung blitzeblank verlassen (sogar den Schimmel den Sie nach mehrfacher Abmahnung nicht entfernt hatte, habe ich beim Auszug entfernt auch aus Angst der Kautionsauszahlung...)

Angeblich 750€ Rechnung für folgendeS: WC + Rep (bereits deffekt bei Einzug) Für Waschbecken (kratzerchen...Absplitterungen) und eine angebliche Außergerichtliche Einigung oO häää??? weil ich Sie aufgefordert hab (während der kurzen Mietzeit, die sch***Mängel endlich zu beheben...??? wtf???)

Ich hasse diese Frau ganz ehrlich die hat uns so ausgenutzt...klar hab ich da auch schuld dran.. aba die hat den braten doch gleich gerochen und gemerkt das wir noch unerfahren sind und nicht auf alles achten... UND DAS BESTE NEN MAKLER HAB ICH AUCH NOCH BEZAHLEN MÜSSEN.... den würd ich auch mal gern zur Rechenschaft ziehen... weil der uns auch was von Wäschekeller für WM erzählt hatte und so geschichten was sich bei einzug bzw danach alles als gelogen rausstellte...

wie kann ich iwie rechtlich vorgehen... Es muss doch ein Übergabeprotokoll bestehen vom Einzug (Ich hab alle unterlagen vernichtet nachm auszug... weil ich dachte ich seh meine Kaution eh nicht wieder... aba iwie will ich jetzt doch dagegen vorgehen...) Und ich kann es doch raus verlangen oder? Kann sie keins nachweisen ist sie in der Beweisflicht das ich die schäden verursacht hab??? Mein Ex hat leider das Protokoll bei auszug unterschrieben und ich danach ohne drüber zu schauen und die Vorschäden mit aufgeführt.... aba ich hab ja nur bestätigt das der Schaden da ist.. nicht das ich ihn verursacht habe... ja ich weiß ich hätte es nicht unterschreiben dürfen, aber manchmal hab auch ich kein waches Auge deshalb sollte mein ex ja genau darauf achten dass die Schäden nicht protokollirt werden weil wir defakto keine verursacht haben (ich hab nen putzwimmel nur ma so am Rande..), sondern der kautz der vor uns da "gelebt" hat... Wenn ich was anstelle^^, steh ich dazu (und da war nur der Briefkastenschlüssel, gut aufs waschbecken lass ich mich auch noch ein da kann ja immer mal was reinfallen und was absplitern....aber 0€ nachdem die uns schon während des Mietverhältnisses von vorn bis hinten beschissen hat.... geht echt gar nicht! LG - Bitte um Hilfe - Termin beim MZB ist reserviert, aber die sind am Ende halt au keine Anwälte...

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Hallo, ohne Übergabeprotokoll dürfte die Sache schwierig werden, denn es besteht eine Nachweispflicht. Am besten unter 'Lehrgeld' verbuchen und beim nächsten Mal richtig vorgehen und alle wichtigen Unterlagen sichern bzw. immer mit Übergabeprotokollen arbeiten.

Mietkaution lässt sich übrigens auch alternativ abwickeln. Dazu gibts sogar ne Vergleichsmöglichkeit: http://kautionsrechner.de

Alles Gute und beste Grüße!

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Hallo,

ich hoffe, Sie haben entsprechende Nachweise über die Mietkautionszahlung. Wenn jetzt schon die Zahlungsmoral des Vermieters nicht so ordentlich ist, läge evtl. auch der Verdacht nahe, dass die Mietkautionen seiner Mieter nicht korrekt angelegt sind.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten oder gehen Sie zu einer Mieterberatung, um den Sachverhalt genau abzuklären.

Beim nächsten Umzug sollten Sie eine Mietkautionsbürgschaft nutzen - das spart nicht nur Geld, sondern sichert Mieter und Vermieter transparent ab. Alle Infos hierzu unter: http://der-immoexperte.de/mietkautionsbuergschaft-fuer-privat-und-gewerbe/

Alles Gute und beste Grüße!

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Hallo, die Sache mit der Kaution wird auf Länder- und Gemeindeebene unterschiedlich geregelt. Manchmal wird die Mietkaution übernommen und manchmal nicht. Oftmals wird die Mietkaution dann als Darlehen gewährt, welches natürlich dann auch wieder zurückgezahlt werden muß.

Sollte die Mietkaution nicht 'vom Amt' übernommen werden und die Haushaltskasse das Geld nicht hergeben, dann hilft auch eine Mietkautionsbürgschaft. Alle Infos hierzu unter: http://der-immoexperte.de

Beste Grüße und alles Gute!

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Hallo, wenn das so schon losgeht mit dem Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter würde ich Ihrer Stelle Ausschau nach einer anderen Wohnung machen. Das wird später noch zu Komplikationen führen. Gute Vermieter akzeptieren übrigens auch Alternativen: http://der-immoexperte.de/mietkautionsbuergschaft-fuer-privat-und-gewerbe/

Alles Gute und beste Grüße!

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Hallo,

die Mietkautionsversicherung hilft Ihnen immer dann, wenn Sie das nötige Geld für die Zahlung der Mietkaution nicht aufbringen können. Und wie das Wort 'Versicherung' bei 'Mietkautionsversicherung' schon sagt, kostet es natürlich auch eine Kleinigkeit. Die Mietkaution wird dann über einen Versicherer beim Vermieter abgesichert und Sie können sich das Geld hierfür sparen. Bereits in mehr als 3 Millionen Wohnungen ist die Mietkautionsversicherung akzeptiert.

Sie können Sie jederzeit und täglich kündigen, wenn Sie meinen, Sie können das Geld hierfür selbst aufbringen. Der Versicherer rechnet dann tagesgenau ab, sodass Sie nicht einen Tag zuviel Versicherungsgebühren zahlen müssen. Die Mietkautionsversicherung gibt es schon ab 4,17 monatlich - eine Summe, die man leicht verkraften kann.

Machen Sie doch einfach mal selbst den Vergleich: http://der-immoexperte.de/mietkaution-anbietervergleich/

Alles Gute und beste Grüße!

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Hallo,

hört sich wieder einmal nach einem weiteren Fall von Bereicherung an - solche Hinhaltetaktiken höre ich täglich mehrfach. Sie sollten unter Wahrung der Fristen die Mietkaution einfordern und sich ggf. anwaltliche Hilfe holen.

Was Sie bei der Rückzahlung der Kaution beachten sollten:

Der Mieter kann die Rückzahlung der Kaution erst nach Rückgabe der Mietsache (Wohnung) einfordern (BGH NJW 72, 721). Der Vermieter widerum muß dem Mieter die Kaution in voller Höhe zzgl. erwirtschafteter Zinsgewinne gewähren. Es sei denn, er erhebt Ansprüche aus fehlenden Mietzahlungen oder Nebenkostenabrechnungen. Ist dies der Fall, so kann er die zur Deckung seiner Ansprüche erforderlichen Kosten von der Kautionssumme abziehen bzw. eingehalten und muss dann mit dem Mieter abrechnen. Der Mieter widerum muss dem vermieter eine angemessene Zeit zur Prüfung etwaiger Ansprüche aus dem Mietverhältnis zugestehen. Der Zeitraum ist hierbei bei den Gerichten höchst umstritten - hier einige Beispielurteile:

  • 6 Monate (OLG Karlsruhe WuM 87, 156; OLG Celle WuM 86, 61; AG Düsseldorf ZMR 2010, 122)
  • 3 Monate (LG Köln WuM 84, 109; AG Herford WuM 87, 131)
  • 2 Monate (AG Dortmund WuM 81, 235)

Beste Grüße und alles Gute! http://der-immoexperte.de

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Hallo,

wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, hat der Vermieter bzw. die Hausverwaltung bis zu 6, unter Umständen sogar bis zu 12 Monate Zeit, die Mietkaution an den Mieter wieder auszuzahlen. Meist geschieht dies unter dem Vorwand, es seien noch Nebenkostenabrechnungen offen oder man behalte sich Forderungen aus Schäden an der Mietsache vor. Zudem haben Sie als Mieter eine Doppelbelastung in finanzieller Hinsicht, da beim Umzug in die neue Wohnung auch wieder eine Mietkaution fällig wird, Sie aber die alte Mietkaution von Ihrem ehemaligen Vermieter noch nicht zurückerhalten haben.

Es gibt auch Fälle, in denen die Mietkaution deshalb von Vermietern und Verwaltern verzögert ausgezahlt wird, weil mit dem Geld Zinsgewinne erwirtschaftet werden sollen. Als Mieter hat man hier häufig das Nachsehen und muss eindringlich und mehrmals, unter Umständen auch auf dem Rechtswege, die Mietkaution zurückfordern.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft haben Sie diese Probleme nicht, da Sie eine tägliche Kündigungsmöglichkeit haben und Ihre Mietkautionsbürgschaft dann tagesgenau abgerechnet wird. Hier gibt es die weiterführenden Infos zum Thema: http://der-immoexperte.de/mietkautionsbuergschaft-fuer-privat-und-gewerbe/

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Hallo,

Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, hat der Vermieter bis zu 6, unter Umständen sogar bis zu 12 Monate Zeit, diese an den Mieter wieder auszuzahlen. Meist geschieht dies unter dem Vorwand, es seien noch Nebenkostenabrechnungen offen oder man behalte sich Forderungen aus Schäden an der Mietsache vor. Dies hat dann aber auch eine Doppelbelastung in finanzieller Hinsicht zur Folge, da beim Umzug in die neue Wohnung auch wieder eine Mietkaution fällig wird, Sie aber die alte Mietkaution von Ihrem ehemaligen Vermieter noch nicht zurückerhalten haben.

Aus Erfahrung aber wird die Mietkaution deshalb von Vermietern und Verwaltern nur verzögert ausgezahlt, weil mit dem Geld Zinsgewinne erwirtschaftet werden sollen. Als Mieter hat man hier häufig das Nachsehen und muss nicht selten eindringlich und mehrmals, unter Umständen auch auf dem Rechtswege, die Mietkaution zurückfordern.

Mit einer Mietkautionsversicherung haben Sie diese Probleme nicht, da Sie eine tägliche Kündigungsmöglichkeit haben und Ihre Mietkautionsversicherung dann tagesgenau abgerechnet wird. Mehr Infos unter http://der-immoexperte.de/mietkautionsbuergschaft-fuer-privat-und-gewerbe/

Alles Gute und beste Grüße!

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Hallo,

die Wohnungsfrage in Berlin ist momentan heiß diskutiert und für mein Verständnis auch manchmal arg übertrieben dargestellt. Ich berate oft Kunden, die mich nach passenden Wohnlagen fragen - vor allem, wenn sie von außerhalb nach Berlin zuziehen. Ein Locationscout kann hier hilfreich sein. http://der-immoexperte.de

Beste Grüße und alles Gute!

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Hallo,

ich nutze selbst auch die Mietkautionsversicherung - hab mich bei den 'Konkurrenten' umgesehen - aber niemand hat so viele gute Kundenbewertungen bekommen, wie kautionsfrei.de.

Eine Barkaution bringt ja keinen großen Zinsgewinn, da die Inflationsrate ja schon um mehr als das Doppelte liegt. Die Mietkautionsversicherung gibts jetzt schon seit drei Jahren in Deutschland und sie findet bei Vermietern guten Zuspruch . bürokratische Hürden sehe ich hier nicht. Ganz im Gegenteil, durch den einfachne verwaltungstechnischen Akt spart man in der Immobilienverwaltung sogar Betriebskosten ein. Siehe hierzu auch: http://der-immoexperte.de/2013/02/14/mietkautionsversicherung-alternative-zur-mietkaution-vermeidet-leere-taschen-und-streit-mit-dem-vermieter/

Alles Gute und beste Grüße!

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Hallo, die Provision für den Makler übernimmt niemand - schon gar kein Amt in Deutschland. Und auch bei der Mietkaution nehmen mehr und mehr Länder und Gemeinden Abstand von der Übernahme, denn dafür gibt es mittlerweile sehr günstige Mietkautionsbürgschaften - siehe: http://der-immoexperte.de

Beste Grüße!

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Hallo, wo gibts denn sowas? Als Praktikant hast Du eine Praktikumsvereinbarung und bist somit Teil des Unternehmens. Niemand kann Dich haftbar machen - ganz im gegenteil: Der Teamchef oder Büroleiter, der Dich betreut handelt fahrlässig, wenn er Dich ungelernt einfach drauf los und machen lässt. Sachen gibts... http://socialfarm.de

Beste Grüße!

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Egal, ob Du ein Praktikum gemacht hast oder nicht - Du solltest doch in jedem Fall wissen, was ein Makler macht. Beschäftigst Du Dich denn garnicht mit dem Job, den Du machen willst? Seltsame Fragen - wirklich. Aber ich versuche mal, zu helfen:

1.) mit Kunden (menschlichen Wesen) 2.) mit Wohnungen, Häusern, Grundstücken (auch Immobilien genannt) 3.) Immobilien zu kaufen und zu verkaufen 4.) Kontakte, Notebook, Flatrate, Steuernummer, Genehmigung nach 34C und eine Menge Ausdauer

Viel Spaß in dem Job! http://der-immoexperte.de

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Hallo, da der Großteil aller Immobilienanbieter eh in den Portalen inseriert, bist Du mit der Suche in den großen Immobilienportalen sicher an der richtigen Stelle. Jedoch ist die Deutsche Annington etwas 'altbacken', da sie keine Mietkautionsbürgschaft akzeptiert. Das ist aber heutzutage ganz normal und sollte bei Deiner Wohnungssuche berücksichtigt werden. Mehr Infos unter: http://der-immoexperte.de

Alles Gute & beste Grüße!

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Reparaturkosten für nicht belegten Schaden von Kaution einbehalten

Ich bin am 12.01. aus meiner Wohnung ausgezogen. Mit Umzugsunternehmen, sprich etwaige Schäden wären versichert gewesen.

Zur Übergabe am 14.01. erschien der Vermieter nicht, eine Übergabeprotokoll gibt es also nicht. Dafür bekam ich am 15.01. über Umwege zu hören, ich hätte beim Umzug im Treppenhaus einen Schaden verursacht. Das teilte mein Vermieter meiner Nachmieterin mit, nicht mir selbst. Die Reparatur würde er von der Kaution einbehalten.

Ich rief direkt im Büro des Vermieters an, bat darum, den Schaden für mich bzw. die Versicherung per Foto zu protokollieren, damit ich mich an das Umzugsunternehmen wenden kann, oder mich selbst den Schaden begutachten zu lassen. Die Sekretärin sagte, sie würde es so weitergeben. Danach hörte ich nichts mehr. Auch mein Umzugsunternehmen kontaktiere das Vermmieterbüro per Mail, bekam aber darauf auch keine Reaktion.

Als meine Nachmieterin am selben Abend, also dem 15.01., im Flur nachschaute, war nirgendwo etwas zu entdecken, so dass ohnehin angezweifelt werden darf, dass es überhaupt eine Beschädigung gab.

Nun kam die letzten Abrechnung, und tatsächlich hat man die Reparaturkosten in Höhe von 59,90 EUR von meiner Kaution einbehalten. Das Beste daran ist, dass nicht mal die Objektadresse auf der Reparaturrechnung mit meiner ehemaligen Adresse überein stimmte. Es käme eine korrigierte Rechnung, hieß es dann auf meine Nachfrage, erhalten habe ich diese bis heute nicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass die Firma, die den Schaden in Rechnung stellte, den selben Namen trägt wie die Sekretärin des Vermieters. Zufall?

Ich bat erneut um Belege für den Schaden und evtl. auch Beweise dafür, dass dieser bei meinem Umzug entstanden ist. Man teilte mir schriftlich mit, aufgrund des geringen Betrags habe man auf das Machen von Fotos verzichtet – trotz meiner ausdrücklichen (schriftlichen) Bitte darum. Allerdings hat man mir auch nie die Möglichkeit eingeräumt, den angeblichen Schaden selbst zu begutachten oder gar zu reparieren, was man abstreitet. Es erfolgte weder eine Antwort auf meine Mails, noch erhielt ich je einen Rückruf.

Ich habe den Vermieter nun schriftlich eine Frist zur Rückzahlung des Betrages geschickt, den 28.02. Was mache ich also, wenn er sich weiterhin weigert? Bleibt dann nur der Anwalt? Und wie lange muss ich warten, ob noch Geld auf meinem Konto eingeht?

Vielen Dank schon mal für jedwede Hilfe.

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Eine ganz dreiste Vorgehensweise. Das riecht nach kleinen Nebeneinnahmen für die Verwaltung. Nichts neues - wird gern und oft praktiziert. Hier wird sicher davon ausgegangen, dass man wegen 59,90 keinen Aufstand macht. Wenn Sie allerdings auch keine Rechtschutzversicherung für Mietrechtsfälle haben, wird die Sache erst einmal etwas kosten. Das Problem hier und in vielen anderen Fällen ist, dass der Streitwert so gering ist und die Kosten für den Rechtsstreit sicher ein Vielfaches betragen werden.

Trotzdem viel Glück!

Tipp: Für die Mietkaution gibt es eine gute, bargeldlose Alternative: http://der-immoexperte.de/2013/02/14/mietkautionsversicherung-alternative-zur-mietkaution-vermeidet-leere-taschen-und-streit-mit-dem-vermieter/

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