Die Heizung soll die Wohnung unter mit zu 30 Prozent beheizen, wenn ich also die Heizung abstelle, so fehlen der unter mir die 30 Prozent

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Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht für Wärmelieferverträgern als Mieter.Dies ist nicht möglich, da man diesem Vertrag nicht selbst abgeschlossen hat.

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Es gibt so etwas wie Schutz der Privatsphäre. Du muss den Vermieter darauf aufmerksam machen und einen Sichtschutz beantragen. Sollte der Vermieter keine Abhilfe schaffen und auch sich weigern, dass Du solchem Schutz erstellst, dann gibt es eine bis 16 Prozentige Mietzinsminderung.Vgl.AG Berlin, Urteil.

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