Ja so kannst du auf den Strich gehen, perfektes Outfit dafür.
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Jap, 100% Aufbauseminar und 2 weitere Jahre Probezeit.
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Nein ist es nicht.
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Nein. Google kann nur das Wissen was der Mensch weiß und das Wissen des Menschen ist begrenzt.
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Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgehend. Dass heißt eine Partei kündigt das Arbeitsverhältnis, und die andere Partei hat das zu akzeptieren (natürlich nur wenn die Kündigung richtig stattfindet etc.)
Ein Aufhebungsvertrag, ist ein Vertrag. Ein Vertrag kommt immer durch 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Beide Parteien einigen sich also darüber, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll.
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Vielleicht antwortet er ja noch? Oder muss erstmal darüber nachdenken?