Jap, 100% Aufbauseminar und 2 weitere Jahre Probezeit.

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Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgehend. Dass heißt eine Partei kündigt das Arbeitsverhältnis, und die andere Partei hat das zu akzeptieren (natürlich nur wenn die Kündigung richtig stattfindet etc.)

Ein Aufhebungsvertrag, ist ein Vertrag. Ein Vertrag kommt immer durch 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Beide Parteien einigen sich also darüber, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll.

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