Hallo liebes Forum, an meinem Gymnasium (12.Klasse in Baden Württemberg) ist eine Klassen- bzw. Studienfahrt geplant. Ich und einige wenige weitere Mitchüler wollen aus verschidenen Gründen aber nicht mit. Anfangs hieß es von den zuständigen Lehrkräften man könne sich davon abmelden, das habe ich auch fristgerecht gemacht. Kürzlich wurde ich jedoch in das Büro des Direktors zitiert.
Dort hieß es dann, dass es ja sehr schade ist, dass ich nicht mit will, das aber eine Pflichtveranstaltung sei....
Ich, so wie die anderen Mitschüler haben dann unsere Gründe und Bedenken genannt. Diese wurde aber nur schnell abgewimmelt. Ergebnis der Diskussion ist, dass wir betroffenen Schüler nochmals darüber nachdenken sollen, und sich der Direktor auch nachmals Gedanken dazu macht.
Probleme hierbei:
-Wir waren nie an der Planung beteiligt und für uns wurde auch nicht mitgebucht.
Des weiteren wollen wir duch unsere Absage keines Wegs "Schulfrei" erzielen. Wir würden dann ja in eine andere Klasse gehen, bzw. auch gerne Unterricht nach Stundenplam machen.
JETZT MEINE FRAGE: Wie sieht es hierbei rechtlich aus (BW) ?
Ich habe bisher überall gelesen, dass uns die Schule nicht dazu zwingen kann.