Also, abschließend ein Zitat aus Wikipedia, nachdem Ihr keinen Ärger bekommt, wenn er Dich nicht zwingt oder Geld im Spiel ist. Allerdings gehörst Du geschlagen, wenn Du Dich nur mit der Pille schützt. Mädel, in welchem Jahrhundert lebst Du denn? Nimm bitteschön ein Kondom und laß Dir ja nicht erzählen, daß es sich nicht gut anfühlt oder bei "wahrer Liebe" kein Schutz vor Aids nötig ist oder irgendein anderer Mist. BITTE!

Zitat Wikipedia: "Schutzalter 16 Jahre
Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine im Einzelfall – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Die Vorschrift spielt nur eine geringe praktische Bedeutung: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB verurteilte Personen. Die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltergrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können, wird man daher bei 14 Jahren ansetzen müssen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde."

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