Hallo,
also die ganze Situation ist ziemlich kompliziert...ich versuch erstmal den Hintergrund klar zu machen....
Wer sich das überhaupt durchliest hat schon meinen Dank verdient! ;)
Ich bin 18 Jahre alt, besuche ein Berufliches Gymnasium und lebe nicht bei meinen Eltern.
Meine Mutter ist nicht in der psychischen Lage (u.a. Suchtprobleme) für mich zu sorgen und mein Vater ist "abgehauen" als ich 3 Jahre alt war. Seit dem hat er nie Unterhalt für mich gezahlt und da meine Mutter so dumm, oder einfach feige war es einzuklagen und sie selbst aber keine Arbeit hat und hatte, hatten wir immer ziemliche Geldsorgen..
Nun bin ich ja wie gesagt volljährig, bis zu meinem 18. Geburtstag bekam ich "Unterhalt" vom Jugendamt, das wurde aber nun eingestellt. Da ich aber nun gar kein Geld habe bekomme ich Hartz IV, also nicht, dass ich "arbeitslos" bin.. ich mache wie gesagt Abitur und werde danach studieren.
Alles schön und gut, nun lebe ich also bei meiner Oma...seit 5 Jahren und mir geht es auch ganz gut, habe ja nun auch ausreichens Geld um meine Schule zu beenden.
Nun machte aber meine Oma Druck, dass ich zum Awalt gehen sollte, wegen den Unterhalt meines Vaters.. jedoch, weiß ich nicht ob ich das nun wirklich einklagen wöllte, weil 1. bringt es mir keine finazielle Verbesserung (das würde ja vom Hartz IV abgezogen, falls er zahlen müsste) , 2. denke ich, dass er nicht, bzw regelmäßig zahlen würde, da er nichteinmal auf meine Schreiben reagiert hat. Somit hätte ich letzten endes sogar noch weniger geld, da das Arbeitsamt ja trzd die Zahlung verkürzen würde.
Ein weiterer Punkt ist, dass ich mir auch kein Verfahren leisten könnte und auch wenn ich gewinne bleibt ungewiss, ob er dann wirklich zahlt oder gar in Privatinsolvenz geht..
Bin ich denn eigentlich verpflichtet ihn anzuklagen? Denn das Arbeitsamt hatte sich eigentlich damit zufrieden gegeben, dass er auf meine Schreiben nicht reagierte und mir hat niemand gesagt, dass ich meinen Unterhalt einklagen müsse.
Ich danke euch für eure Antworten. ;)