Bonus/Malus System (Österreich)

Zusammengefasst lässt sich sagen: Beim erstmaligen Anmelden eines Fahrzeuges auf eine Person, beginnt diese in Grundstufe 9. Nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr rückt der Versicherte 1 Stufe in Richtung Bonus. Nach jeden selbst verschuldeten Unfall fällt man um 3 Bonusstufen ins Malus.

Beobachtungszeitraum:

1.10. bis 30.9. eines Jahres Beobachtungszeitraum:

1.10. bis 30.9. eines Jahres

bei vielen Gesellschaften wird die Kfz-Versicherung ab 23 Jahren günstiger. Allerdings legt jede Autoversicherung die Altersgrenze selbst fest. Bei manchen Kfz-Versicherern liegt sie bei 25 Jahren.

Bei der Einsteigerstufe - entspricht in Österreich der Grundstufe 9 – bezahlen Sie 100% der Kfz-Haftpflichtprämie. Bei unfallfreier Fahrt rücken Sie jährlich um eine Stufe vor und Ihre Kfz-Prämie wird dadurch günstiger.

Das bedeutet aber auch das es ausschlaggebend ist, wieviel die jeweilige 100% Prämie beim Versicherer kostet!

Stufe 16-17 = 200%

Stufe 14-15 = 170%

Stufe 12-13 = 140%

Stufe 10-11 = 120%

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Stufe 9-8 = 100%

Stufe 7-6 = 80%

Stufe 5-4 = 70%

Stufe 3-2 = 60%

Stufe 1-0 = 50%

Sonderstufen gibt es im Grunde nicht und werden je nach Versicherung individuell angeboten. Z.b. -00, 1,-2 oder S1, S2

Rechnen – und Schaden eventuell selbst bezahlen

Bei kleineren Schäden ist es daher manchmal sinnvoll, den Schaden selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung im Bonus-Malus-System zu verhindern. Viele Versicherungsunternehmen modifizieren das Bonus-Malus-System, z.B. durch Einführung zusätzlicher Bonusstufen. Manchmal wird auch ein sogenannter Freischaden angeboten, was bedeutet, dass trotz Schaden keine Rückstufung erfolgt. Die jeweilige Bonus-Malus-Stufe geht auch auf ein neues Fahrzeug über und kann meist auch im Familienverband übertragen werden.

Für die endgültige Höhe der Prämie können auch weitere Kriterien ausschlaggebend sein. So kann sie beispielsweise von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe abhängen. Auch die Bereitschaft zur Zahlung eines Schadensbeitrags (=Selbstbehalt) kann zu einer Verringerung der Prämie führen.

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Wie bereits jemand hier geschrieben hat, sind Gegenstände die entweder gemietet oder geliehen wurden nicht versichert. Ebenso nicht versichert sind Schäden die ein Tätigkeitsschaden sind oder die Sache jemanden im Familienkreis gehört.

In Österreich ist dies zumindest der Fall.

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Nein, hat keine Konsequenzen. Die hohe Versicherungssumme richtet sich lediglich nach der Größe der Wohnung. Weil man davon ausgeht, dass man pro m2 im Schadensfall den jeweiligen wert benötigt und es wiederherzustellen. Du hast also maximal zu wenig Versicherungssumme sollte z.b. deine Wohnung abbrennen. Die Prämie richtet sich sodann nach der Höhe der Versicherungssumme. Solange der Schaden aber nicht mehr ausmacht als die versicherungssumme ist alles okay. Die Versicherung zahlt aber am Ende des Tages nicht mehr als die Summe für die du Prämien bezahlt hast.

Wenn der Vertrag aber wie von dir beschrieben schon etwas in die Jahre gekommen ist, würde ich dir ohnehin dazu raten mal mit der Versicherung Rücksprache zu halten, ob es nicht eine Optimierungsmöglichkeit gibt und ob die Versicherungssumme in heutiger Zeit nicht ohnehin zu wenig ist. Die Baukosten sind seit 2009 deutlich teurer geworden und die Wertanpassung der Versicherung deckt diese übermäßige Teuerung nicht ab.

Lg Dominik

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Soweit ich dich richtig verstanden habe, ist der PC bereits abbezahlt und du hast die Raten auch immer pünktlich bezahlt?

Wenn dem so ist hast du auch mit Sicherheit keinen Eintrag. Nur weil du die Raten individuell bestimmen kannst wie zb. Bei Klarna, hat dies keine negativen Auswirkungen.

Zur Sicherheit kannst du dich aber mitteln einer Selbstabfrage selbst davon überzeugen.

Lg Dominik

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