Antwort
Habe noch folgende zusätzliche Fragen:
Wenn man nun diesen Vergleich nicht annimmt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und dort erstmal abwartet um auszuloten "wie die Chancen sind", kann man immer noch während der Verhandlung dem Vergleich einwilligen?
Könnte es aber auch sein, daß der Beklagte sein bisheriges Angebot, dem Vergleich einzuwilligen, ablehnt?
Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn man erst während der Verhandlung den Vergleich annimmt?
Hat bei diesem Vergleichsvorschlag der Richter sich damit bereits eingehend befasst, so daß er vermutlich annimmt, daß bei einer Verhandlung eine nicht völlig andere Prozentverteilung herauskommt oder wird dies bei nicht offensichtlich eindeutiger Sachlage generell vorgeschlagen damit es nicht zu einer Verhandlung kommt?
Vielen Dank noch mal an alle.
Gruß