Nachtrag...die KOsten die dem Vermieter damals vor Einzug entstanden sind, sind lediglich nötige Reparaturen gewesen...also defekte Steckdosen, rollos etc....

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Nein, es geht leider net das einer von uns hier mit den Kindern wohnen bleibt...wir erhalten beide Leistungen der Arge und wenn einer von uns ausziehen würde, wäre der Wohnraum nicht mehr angemessen. Also bleibt uns nur der Weg über die normale, ordentliche Kündigung...bitmap, deine Antwort finde ich recht interessant, der Vertrag ist nicht zeitlich befristet gewesen...da steht nur das wir halt "mindestens" bis Ende diesen Jahres hier bleiben müssen...für mich hat dass was von Zwang. Ich denke der Hintergrund dieser Klausel ist, das es sich hier um eine nicht gerade bevorzugte Wohngegend handelt, in der etliche Einheiten leerstehen....quasi will sich der Vermieter so sichern das er nach uns auch ja wieder jemand findet. dabei hat er damals lediglich einen boden verlegen lassen weil der alte schimmelte und eine Duschkabine eingebaut, weil die alte sehr verschlissen war, von luxuseinbauten kann nicht die rede sein..die Wohnung stand vor uns bereits 2 jahre leer.

Übrigens, der Vermieter ist Anwalt.

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