100% = 1 60% = 0,6
Wenn ich das Richtig sehe hast Du eine offene Rechnung der DB (Bahn? Schwarzgefahren?) nicht bezahlt. Die Bahn hat Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben und die schlagen völlig rechtmäßig mächtig drauf. Du kommst Da zumindest wenn die Hauptforderung berechtigt ist und Du eigentlich vor spätestens 6 Wochen hättest bezahlt haben müssen nicht mehr raus. Achte darauf das Dir schriftlich zugesichert wird das wenn Ratenzahlung vereinbart wird keine Verzinsung der Restschuld mehr stattfindet.
Grüße Der Doktor
Wenn Du alles Korekt gemacht hast und für alles Belege vorliegen, also der Versender Dich betrügen will komm Ihnen mit der Anzeige zuvor. Geh zur Polizei und erstatte Anzeige wg. Betruges. Das kostet nichts und als kläger bist Du idR. Auf der besseren Seite.
Grüße
Der Doktor
Meinst Du eine US oder Australien DVD mit Englischer Tonspur auf einem Europäischen DVD player wiedergeben? Dafür muss der DVD player entweder odefree sein oder man muss die Firmware updaten. Oder willst Du das Programm das die Englische Tonspur in eine Deutsche transformiert?;)!?
Grüße
Der Doktor
Auf dem Ergometer verbraucht man beim Strampeln mit einem Wiederstand der etwa 5-7% Steigung entspricht bei durchschnittlich 30km/h in einer Stunde etwa 400-500 Kalorien. Echter Fettabbau findet im übrigen erst nach ca.45min dauerbelstung und im Pulsbereich von 115-125 statt. Alle werte sind sehr grob da immer von der Kostitution abhängig.
Habe gerade mal nachgesehen:
Dumm gelaufen Du oder Deine Eltern haben einen rechtsgültigen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen. Es steht unübersehbar auf der Seite, Da kommst Du nicht raus. Lass Deine Eltern das versuchen mit der minderjährigkeit mit viel Glück klappts aber vermutlich kommst Du um die 192€ plus Mahnkosten nicht rum. Nicht vergessen SOFORT per Einschreiben und Rückschein zu kündigen wenn die Einrede wg. von minderjährigem abgeschlossenen Vertrag nichts bringt.
Sorry
Der Doktor
Zuersteinmal das ist höchstwahrscheinlich Nepp. Diese Downloadportale bieten kostenlose Software zum kostenpflichtigen Download an. Und zwar gleich mit 12 Monats Abo.
Da Du bereits eine Mahnung bekommen hast, hast Du vermutlich auch nicht Deine IP verschleiert und auch noch Deine richtigen Daten angegeben.
Sorry aber schön blöd.
Kino.to ist übrigens eine illegale Seite. Das ist das größte Problem. Zum einen bist Du bzw. ist der besitzer des Internetanschlusses mit der dem Unternehmen einen Vertrag eingegangen indem Du die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hast.
Bist Du minderjährig werden die Deine Eltern zur Zahlung heranziehen.
Daher als erstes: Eltern bescheidgeben!!!
als zweites mit hilfe von Google checken ob noch andere bereits Probleme mit denen hatten.
Es gibt welche die genau wissen das Ihr anspruch nicht legal zustandegekommen ist die werden mit Harten bandagen kämpfen und sehr einschüchternde Briefe schreiben in denen aus den 96 Euro fürs Jahr gerne ganz schnell 300-400€ gemacht werden. Bei briefen mit Anwaltslogos mit google prüfen ob es die überhaupt gibt usw. Sitzt die Firma im Ausland ist das schon ziemlich gut für Dich. Manchmal kann man das einfach aussitzen ( Solange keine Gerichtlichen Mahnbescheide kommen (gelber Umschlag))
Sitzt die Firma in Deutschland und ist der Vertrag wasserdicht ( das könnte bei Dir leider so sein ) fährst Du besser zu bezahlen und SOFORT per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. (wenn Du Pech hast geht der Vertrag sogar über 2 Jahre) Bedenke das der Vertrag mit dem Besitzer des Internetanschlusses zustande kommt und das werden Deine Eltern sein. Deine Eltern haben dafür zu sorgen das Du im Internet ständig überwacht bist. Wenn nicht haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Also sofort bescheid sagen und Infos über die Firma einholen ggf hier Posten.
Wenn Du richtig Pech hast ist nicht nur der Vertrag rechtsgültig sondern die drücken Dir auch noch eine Strafe für die illegalen Downloads auf Kino.to (Streamen ist auch Download) das kann dann pro Film auch mal gerne 800€ sein.....
Das kommt natürlich von anderer Seite aber Du kannst ja mal Raten wer Deine IP geloggt hat und dann einfach mal die Daten über Deine Nutzung von Kino.to weitergegeben hat (Ist rechtlich nicht nur OK sondern quasi Bürgerpflicht da Du ja mit dem Stream eine Urheberrechtsverletzung und damit eine Straftat begangen hast.
Viel Glück und Grüße
Der Doktor
(Zur info Ich hab AOL verklagt und gewonnen ich habe gegen Versatel gewonnen und die ein oder andere Nepp Seite auch geplättet oder bin zumindest gut rausgekommen(Nachbarschaft24.net u.ä.)
Guterwolf hat recht. der Vermiter hat 12Monate nach ende des Abrechnungszeitraums zeit Dir die Abrechnung zuzustellen.D.h. am 28.07.10 war die Frist schon 28 Tage verstrichen. Pech für den Vermieter. Alles was danach kommt muss nicht mehr bezahlt werden. Dies gilt jedoch nur für Nachzahlungen die Vorauszahlungen die Du über das Jahr geleistet hast kann der Vermieter natürlich behalten. Auch darf er für den nächsten Abrechnungszeitraum die Vorauszahlung anpassen. Und Du solltest auf jeden Fall per einschreiben "Einrede wegen Verjährung" einlegen. Du mußt den Vermieter nämlich in kenntniss setzen das Du die Nachzahlung zu Recht nicht bezahlen wirst.
Beim DS braucht man entweder diesen DS WiFi Stick oder ein unverschlüßeltes WLan Mit WEP oder WPA kommt das DS nicht klar. Auf der Nintendo Page sollte das aber ausführlich stehen.
Als erstes sind das da Ärzte die unterliegen in allen Belangen die nicht deine Wehrfähigkeit betreffen der Schweigepflicht. Wenn Du auf jeden Fall Zivi machen willst nimm Deine Verweigerung mit und gib die ganz am Anfang ab dann sind Deine Ergebnisse sowieso egal weil die Leute die im Vorfeld verweigern fast nie ausmustern. Wären ja auch schön blöd. Also keine Angst.
Wenn Die uni erst im Wintersemester anfängt auch erst ab dann(Oktober), und so weit ich weiß kommt die Zahlung erst ab dem Folgemonat. Sprich wenn du am 1.9 abgibts gibts geld ab dem 1.10 am 31.08 reicht dann noch für September. Aber da frag am besten beim BafÖG Amt nach.
Klingt nicht so gut, Google mal nach Begiffen wie Spielsucht... Viel Glück
Ich kann zwar nichts vernünftiges zu MSN sagen aber würde auch eher Skype benutzen da ist die Leitung wenigstens sicher....
Damit sich das Lohnt...insges.400km Weg.... ca.40€ Sprit 5h im Auto
Da man in so einem Outlet im Schnitt ca.10% von der Aktuellen Ware und etwa 50% bei der Ware aus der Letzten Saison spart muss man meiner Meinung für mind.300€ einkaufen damit sich das überhaupt lohnt.
Es sei denn man macht 2-3 Megaschnäppchen aber das ist selten (Außer Du bist extrem klein, dick, groß, hast mind Schuhgröße 48 oder anderes.)
Stimmt das wird maximal extrem unangenehm aber nicht gefährlich da greifen Filter
Aber WENN alles 1:1 durchkommen würde wäre das VORSÄTZLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
§226 StGB (in Auszügen)
(1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,()
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.()
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
Aber sonst auch schwer nachzuweisen.... Obwohl die Callcenter auch viel Aufzeichnern....
Wer hat denn vorher den Strom und das Wasser bezahlt? Der bekommt das auch zurück.
Alles und mehr als Du wissen willst hier:
wikipedia.org/wiki/Zecken
wikipedia.org/wiki/Zeckenstich
Du machst das schon ganz gut Watte, wärme, Katzenmilch(Paradox nicht wahr) das mit der Wärmelampe ist ein guter tipp
Und ich schließe mich da Rudi2009 an 4cm und noch die Augen zu 0,5g pro Tag... Ich schätze das wird ne ziemlich große Ratte aber das ist ja auch super von klein Aufgezogen bekommt man auch Kanalratten halbwegs zahm.
Ich würde mich über ne Nachricht in ein paar Wochen freuen was denn jetzt daraus geworden ist. Evtl mit Foto von dem Tier
Viel Glück und Erfolg
Da gibt es durchaus Unterschiede....
Ich bin mit 33 jetzt ja noch nicht so megaalt und ich lade mir auch ne menge runter aber auch nur weil ich keine Lust habe das Vinyl was ich vorher gekauft habe zu digitalisieren und auf den MP3 player will ich nun doch nicht verzichten.
Für mich ist Musik aber auch mehr als eine zackige Linie im Winamp bzw. ein bisschen Speicherplatz auf der Festplatte.
Ich will was in der Hand haben das Coverartwork in vernünftiger Größe genießen und die Linernotes auch ohne Brille lesen können und am ALLERWICHTIGSTEN ich möchte meine Musik auch noch in 39Jahren hören können und nicht nach einem Festplattencrash aufmal keine Musik mehr haben. Die lebensdauer von CD's ist auch nicht so toll, bei mir hat sich die erste alterbedingt nach 12 Jahren verabschiedet (von Rohlingen will ich gar nicht reden)
Mir gehen die Leute die sich auf ner LAN Party mal eben die Platte vollgezogen haben um dann romzuprollen echt auf den Sack " Ey ich hab 5000 Alben!!" Krass, Alles originale? "Ne,MP3 aber ich hab alles" Also hast Du eigentlich keine... ".....wie jetzt?!?"
In Deutschland wird Rauchen auch das der Shisha duch das Jugendschutzgesetz §10 geregelt. Und das sagt ganz klar keine Abgabe und kein Konsum in der Öffentlichkeit unter 18.
In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.
In den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Bern, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zürich haben die Parlamente Vorstösse für ein Schutzalter von 16 Jahren bei Verkauf und Abgabe von Tabakwaren überwiesen. Im Kanton Waadt trat ein Verkaufsverbot mit der Altersgrenze 18 Jahre in 2006 in Kraft, nachdem das Kantonsparlament im Mai 2005 einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt hat.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verbietet in seiner Vorlage an den Landrat zum Erlass eines Kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige sowie den Verkauf von Tabakwaren über Automaten (Artikel 2). Ausgenommen ist der Verkauf über Automaten, deren Betreiber durch geeignete Kontrollen den Verkauf an Minderjährige verunmöglichen.
Dieselbe Alterslimite und eine ähnliche Bestimmung bezüglich Automaten stellen der Regierungsrat des Kantons Zürich auf in seiner Vorlage für ein neues Gesundheitsgesetz (Artikel 72) und der Regierungsrat des Kantons Bern in der Revision des Gesetzes über den Handel und das Gewerbe (Artikel 16 und 17).