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Antwort
Ist alles nicht ganz korrekt. Als Tierpsychologe, Hundesitter etc etc muss man vom zuständigen Vet-Amt eine Genehmigung beantragen dieses auch aus zu üben. Hierzu muss man Qualifikationen nachweisen! Also ist der Kurs schon sinnvoll. Also bringt es nichts sich Tierpsychologe zu nennen wenn man keine Nachweise hat und nichts in dieser Richtung machen darf. Dies betrifft z.B. auch Mitarbeiter in Tierheimen. Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes.