Mal ein Update an alle:

Es ist erlaubt. Zu lesen in diesem Artikel vom Zoll:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Jugendgefaehrdende-Verfassungswidrige-Schriften-Medien/Verfassungswidrige-Schriften/verfassungswidrige-schriften_node.html

Und hier Mal einige wichtige Absätze:

  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

Die Einfuhr nach Deutschland von Propagandamitteln verbotener Parteien oder Vereinigungen oder Material von durch solche Parteien oder Vereinigungen vertretenen Regierungen oder Propagandamaterial von ehemaligen Organisationen der NS-Zeit zum Zwecke der Verbreitung ist nicht zulässig (§ 86 Strafgesetzbuch - StGB). Dies gilt nicht für Propagandamittel, die z.B. der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst, der Wissenschaft oder der Forschung dienen.

"Zum Zwecke der Verbreitung". Solange ich es mir quasi irgendwo ins Zimmer stelle wo es auch niemand anderen stört ist es also legal. Außerdem darf ich es dann natürlich nicht für irgend einen Mist benutzen sondern nur zur Aufklärung und zu nichts anstiften.

  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Kennzeichen (Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, ...), also in Gegenständen verkörperte Symbole verbotener Organisationen i.S.v. § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB, dürfen, sofern sie z.B. zur Verbreitung oder öffentlichen Verwendung bestimmt sind, nicht eingeführt werden. Auch hier gelten Ausnahmen für Gegenstände, die zum Zwecke der Aufklärung, der Kunst, der Wissenschaft oder der Forschung verwendet werden (§ 86a StGB).

Auch hier gilt nur für Gegenstände die zur öffentlichen Verwendung bestimmt sind!

  • Volksverhetzung

Schutzobjekte sind Teile der Bevölkerung, insbesondere nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen. Das Aufstacheln zum Hass gegen diese, das Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden dieser Bevölkerungsgruppen ist gemäß § 130 StGB verboten und strafbar. Dies gilt auch für die Billigung, das Leugnen oder das Verharmlosen von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Verboten ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Einfuhr entsprechender Schriften zur Verbreitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen oder zur Überlassung an Minderjährige.

Selbsterklärend (?)

Ferner ist es verboten, Schriften einzuführen, die zum Angriffskrieg aufstacheln, die den Bundespräsidenten, den Staat und seine Symbole oder Verfassungsorgane verunglimpfen, die zu Straftaten anleiten, die den öffentlichen Frieden stören. Auch ist die Einfuhr von Störpropaganda gegen die Bundeswehr verboten.

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