Liebe Leute, vielen Dank für die Antwort. Nach einiger Recherche konnte ich genug Antworten zu diesem Thema finden. Zusammenfassend also folgendes:

Strafrechtlich begeht sie damit keinen Diebstahl, sondern eine Unterschlagung gemäß §246 StGB und macht sich somit strafbar. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber auch der §248a StGB "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen" Zivilrechtlich habe ich gegen sie einen Anspruch auf Herausgabe gemäß §812 BGB der Sache.

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Hallo. Um diesen Bug zu umgehen solltest du dich per Minimap in Richtung einer Reisestation navigieren. Das ist gar nicht so schwer wie es sich anhört. Reise in eine andere Stadt und dann wieder zurück. Problem gelöst.

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