Guten Abend nochmals,

herzlichen Dank für Ihre zahlreichen Antworten. Okay d.h. also ich habe nicht die Möglichkeit diesen Mieter der Räumlichkeiten zu verweisen. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren wenn ich ihn morgen darum bitte das Haus zu verlassen mit seinen sieben Sachen?! Hat da wer Erfahrung? Über die Mietrückstände habe ich mir vom Mieter ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen.

Text der Kündigung

Sehr geehter Herr .....

wie bereits telefonisch mit Ihnen besprochen, kündige ich Ihnen gem § 543 Abs. 2 S. BGB die Mieträume Vertrag-Nr.... sowie ... außerordentlich.

Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wir im Mietvertrag Nr. ... vereinbart haben, das der ursprüngliche Zustand der Wohnung wieder hergestellt werden muß.

Anbei erhalten Sie eine Auflistung des offenen Mietrückstandes. Den Ausgleich erwarte ich bis zum 31.07.2011.

Ich möchte die Angelegenheit mit Ihnen gern ohne Anwalt klären, deshalb bitte ich Sie mir die Mieträume bis zum 31.07.2011 in einwandfreien Zustand zu übergeben.

Bedenken sollten Sie auch, dass ich von Ihnen nach wie vor keine Kaution erhalten habe, dies aber Gegenstand des Mietvertrages war.

Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses habe ich das Recht die hinterlegte kaution bis zu sechs Monaten einzubehalten

Für weiteren Schriftverkehr teilen Sie mir bitte noch Ihre neue Anschrift bzw. Telefonnummer mit

Mit freundlichen Grüßen---------------------------------------------------zur Kenntnisnahme

Vermieter------------------------------------------------------------------------------ Mieter

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