Die Aufenthaltsgenehmigung gilt als Ausweis und Du hast noch Deinen Reisepass deines Ursprungslandes.

So handhabe ich das jedenfalls und hatte noch nie Schwierigkeiten deswegen.

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Ich denke, da gibt es nur eins: hol Dir sofort einen Anwalt. Wenn deine Ex einen hat, zieht er Dich über den Tisch.

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Diese Mitarbeiter sind, so schien es mir, ziemlich überfordert, weil sie nicht viele Mittel zur Verfügung haben.

Die Jobbörse der AfA ist aber sehr hilfreich: es gibt dort Stellenangebote, deren Links man folgen kann. Die verweisen dann auf externen Seiten von Zeitarbeitfirmen und dergleichen. Bei denen muss man sich registrieren damit man eine Bewerbung senden kann.

Bewerbe Dich bei soviele unterschiedliche von diesen Firmen wie möglich: Dein Lebenslauf bleibt erhalten und sie werden sich bei Dir melden wenn sie eine passende Arbeit haben oder später eine kriegen.

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