Antwort
Ganz klar in der DIN geregelt. Da gibt es auch keine Ausnahmen:
Enden zwei oder mehrere Stromkreise in einer Verbindungsdose, müssen die Klemmen für jeden Stromkreis durch isolierende Trennwände innerhalb der Verbindungsdose abgeteilt werden. Diese Aussage findet man sinngemäß in der DIN VDE 0100-520 im Abschnitt 521.8.3.
Bedeutet auch, sobald eine elektrische Anlage verändert wird, muss die Anlage in den heutigen Stand der Technik geltenden Zustand versetzt werden.