Vorzeitige Löschung Schufa Eintrag In der Schufa sind unterschiedlichste Informationen gespeichert, die mit dem Zahlungsverhalten eines Schuldners zusammenhängen. Aufgenommene Kredite und Darlehen, beantragte Kreditkarten, Anfragen von Versandhäusern zu ihren Kunden, Leasingverträge& Sie geben Auskunft darüber, ob ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist oder ob Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Diese Information ist von maßgeblicher Bedeutung, wenn man einen Kredit aufnehmen will.
Werden alle Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, dann sind Schufa Einträge kein größeres Problem. Sie deuten vielmehr darauf hin, dass der Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen ernst nimmt und vertragsgemäß erfüllt. Doch leider gibt es auch eine ganze Reihe von negativen Schufa Einträgen, die zu Schwierigkeiten führen, wenn man einen Kredit aufnehmen möchte.
Im regulären Fall werden Schufa Einträge automatisch nach einem Jahr gelöscht, wenn es sich um normale Anfragen von Versandhäusern handelt. Nach drei Jahren werden alle anderen Daten automatisch entfernt - geschlossene Konten, gezahlte Kredite, Verpflichtungen aus einer Eidesstattlichen Versicherung oder Insolvenzmerkmale. Es kann allerdings vorkommen, dass es schon früher nötig ist, Schufa Einträge löschen zu lassen. In diesem Fall spricht man von einer vorzeitigen Löschung des Schufa Eintrags.
Die vorzeitige Löschung eines Schufa Eintrags kommt nur unter ganz bestimmten Umständen in Frage. Zunächst muss die Forderung erst nach dem 01. Januar 2007 bei der Schufa bekannt gemacht werden. Die Höhe der Forderung darf 1.000 Euro nicht überschreiten, und sie muss innerhalb von vier Wochen gezahlt werden. Die Schufa benötigt nach dem Ausgleich noch eine entsprechende Information des Gläubigers zum Ausgleich der Schuld. Zu beachten ist auch - über diese Forderung darf noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen worden sein.
Unter Umständen kann sogar ein so schwerwiegendes negatives Merkmal wie eine Eidesstattliche Versicherung oder ein Haftbefehl, mit dem die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung erzwungen wird, vorzeitig aus der Schufa gelöscht werden. Wichtigste Voraussetzung ist dann, dass der Schuldner die Forderung des Gläubigers ausgleicht und den Zahlungseingang bestätigen lässt. Mit dieser Bestätigung kann der Schuldner die Eintragung im Schuldnerverzeichnis löschen lassen. Diese Löschung geht nach einem Monat automatisch an die Schufa - die Eidesstattliche Versicherung oder der Haftbefehl können damit aus der Schufa entfernt werden.
Damit gibt es durchaus Möglichkeiten, eine vorzeitige Löschung des Schufa Eintrags durchzuführen.
Quelle: Schufa infos