Ich habe ein Samsung Galaxy S4 unter Rubrik "Ersatzteil/defekt" verkauft.
Das Handy habe ich für 180,-€ oder Preisvorschlag 130,-€ rein gesetzt.
Habe jede kleine Ecke fotografiert, und alles beschrieben was defekt ist und was funktioniert.
Jetzt kommt der Käufer. Er hat das Handy unter Preisvorschlag für 135,-€ gekauft.
Kaum hat er das Handy bekommen, eröffnet er einfach ein Fall mit den Manko, Kamera Glas beschadigt und ladebüchse sei defekt.
Und möchte eine Teilrückerstattung von 65,-€.
Bei mir selber war komischerweise die Ladebüchse heile und das Kamera Glas heile.
Das Handy wurde richtig verpackt, so dass keine Schäden aufkommen können.
Wie auf Bild zu ersehen ist, Kamera Glas und die ladebüchse sind auch heile. Habe davor ja noch aufgeladen.
Darauf hin, war ich noch am 2.1.2015 beim Rechtsanwalt, evtl. Betrugsversuch vom Käufer. Der Anwalt hat es überprüft und ich hatte alles richtig gemacht, auch das ich oft erwähnte das es als defekt verkauft wird, und da Privatverkauf kein Umtausch, keine Geldzurück Garantie. Nach Anwalt, habe ich mit dem eBay Kundenservice telefoniert, und die 65,-€ seien übertrieben ,,laut KS". Ich solle die Artikel (Ersatzteile) deren Preis berechnen und siehe da, keine 65,-€ und er meinte auch, da der Käufer den Käuferschutz Aktivirt hat, wurde automatisch mein PayPal Konto mit den Betrag vorerst eingefroren.
Der Käufer wurde frech und bedrohte mich mit Gericht und dass ich es mit Absicht gemacht habe.
Dennoch komischerweise, wieso mit Absicht, obwohl ich sämtliche defekte und Beschädigungen aufgelistet habe. Hier meine eBay Artikelbeschreibung:
"Das Handy wird ausschließlich als DEFEKT verkauft. Es handelt sich um ein Samsung Galaxy S4 16 GB, weiß, Kein Simlock.
Was ist alles DEFEKT?
- Display Front Glas, gerissen, Sprung, (es sind keine Glaspartikel raus gefallen), alles dicht.
Was ist alles heile?
- LCD
- Motherboard
- Kamera vorn und hinten
- Touchboard
- Mikro SD -, SimCard Slot.
- Mikrophon ein- und ausgang
Artikel ist soweit Top, man kann sogar trotz Display schaden super benutzen, wird aber als DEFEKT verkauft.
Da Privatverkauf, kein Umtausch, keine Geldzurück Garantie, sämtliche Ansprüche gegenüber Käufer und Verkäufer entfallen. "
Artikelzustand: Als Ersatzteil / Defekt
Der Käufer meint viel Spaß mit Gerichtskosten. Und beim Anwalt war er nicht mal, ich glaube noch nie, denn der Fall wird wegen "Ausage gegen Ausage" eh fallen gelassen. Und mein Rechtsanwalt musste lachen, wo er das vom Käufer gelesen hat.
Meine Frage, welche Schritte kann ich bei PayPal und noch bei eBay einleiten?