Interessante Frage? Im Kern geht es Dir darum Informationen über deine Halbgeschwister zu bekommen? Ich meine das das Dein gutes Recht ist. Soweit ich es sehe kann Dir diese Information vom Einwohnermeldeamt nicht verwehrt werden. Versuch einen Antrag zu stellen und begründe ihn auch. Zweite Möglichkeit: Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen und dort eine Auskunftspflicht feststellen lassen. Muss nicht unbedingt ein Anwalt machen. Dafür gibt es Rechtspfleger in den Gerichten.
Wahrscheinlich liegt die Dame vom JA nicht ganz falsch. Das Verhalten deiner Tochter kann etwas mit Bindungsunsicherheit zu tun haben. Das Problem liegt dann irgendwo in der Beziehung zwischen euch beiden. Meist klammern Kinder gerade dann besonders wenn sie Angst haben verlassen zu werden. Du solltest sie aber nicht gewaltsam zurückweisen, dass würde das Problem nur verschärfen. Andere Personen wie Papa, Oma oder Opa können da sehr hilfreich sein. Also, ein soziales Netzwerk muss her!
Dann studierst Du eben im Ausland ;)
Gute Frage! Allerdings rechtlich sehr komplex. Wenn es so ist, wie beschrieben, dass ihr die Bilder getauscht habt, darfst du sie auch verwenden. Sicher ist sie die Eigentümerin der Bilder und kann im Prinzip die Verwendung verfügen, allerdings greift der urheberrechtliche Schutz auch nur dann wenn eine persönliche, gestalterische Leistung erkennbar wird, d.h. es reicht nicht wenn man den Auslöser einer Kamera betätigen kann. Das "Recht am eigenen Bild" ist ein anderes Thema und muss berücksichtigt werden. Wie ich deiner Frage entnehme, ist das hier aber nicht das Thema.
Nein, nach dem Streitwert richten sich die Gerichtsgebühren und das Anwaltshonorar. Diese 3000 EUR sind üblich bei Kindschaftssachen. Ich kann dir die genauen Kosten zwar nicht sagen aber es ist wesentlich geringer was Du bezahlen musst.
Was wäre denn wenn die Lage nicht so ernst wäre und warum solltest Du auf die Probe gestellt werden?
Vorausgesetzt es gibt kein Kontaktverbot.
Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wg. Kindesentzug. Nächster Schritt zum Gericht, zur Rechtsantragsstelle und erwirke einen Umgangsbeschluss mit einstweiliger Anordnung, ggf. Ordnungsgeld, ggf. Rückführungsanordnung. Nimm Deine Anzeige von der Polizei mit und füge sie bei. Erwirke eine sofortige Vorlage beim Richter. Bekommst Du eine einstweilige Anordnung, ergänzt Du Deine Anzeige damit.
Für den Fall, das es Dir Ernst ist... Der Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts hilft Dir bei der Formulierung. Er wird Dich aber nicht beraten, d.h. das was Du willst musst Du ihm schon mitteilen.
Hallo @gelib,
ob hier, wie vorgeschlagen, ein Rechtsstreit nützlich ist, kann ich nicht sagen. Es kommt dann im wesentlichen darauf an in welcher Form eine Umgangsregelung zustande gekommen ist (Beschluss des FG oder Elternvereinbarung unter Mitwirkung des FG oder JA). Wenn etwas schriftlich vorliegt kann der umgangsvereitelnde Elternteil zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden. Seit dem 1.9.2009 gelten neue Regeln, seitdem ist dies auch nachträglich möglich.
Möglicherweise reicht es die Mutter darauf hin zu weisen.
Ich habe zwar schon lange kein Word mehr aber vermute mal das es da genauso geht wie in anderen Textverarbeitungen auch. Du tippst es einfach ein. Möglicherweise musst Du in der entsprechenden Auswahlliste die entsprechende Einstellung auswählen. Bei OpenOffice heißt es "Fest", dann kann man eigene Werte eingeben.
Nein, hören musst Du auf den Sozialarbeiter nicht ;-) Aber sein Ratschlag ist bedenkenswert.
Obwohl es sehr unterschiedliche Ansichten über die Umgangshäufigkeit von Kleinkindern mit dem jeweils anderen Elternteil gibt, geht die Wissenschaft davon aus das in diesem Alter ein Kontakt in kurzen Abständen stattfinden soll. Kinder haben eben einen anderen Zeithorizont.
An der Häufigkeit der Kontakte kann man ablesen was damit bezweckt werden soll. 14-tägige Kontakte sorgen bei Kleinkindern lediglich dafür das der andere Elternteil bekannt ist, nicht aber dafür das ein Bindungsverhältnis entsteht.
Da die Gruppe der Alleinerziehenden -rein statistisch- das höchste Potential für eine Kindeswohlgefährdung darstellt, und dies mittlerweile auch bei den Jugendämtern angekommen ist, wundere dich nicht wenn man dir dort empfiehlt den Vater in den Alltag des Kindes einzubinden. Zwei statt einem Elternteil ist eben doppelte Sicherheit für das Kind. Das man natürlich eine passende Lösung finden muss die auch die Interessen der Eltern berücksichtigt, versteht sich doch von selbst.