Würde gerne was ergänzen !!! Also mir geht es jetz darum das ich noch zeit schinden kann !!! Nach der Aussage dieses Textes sollte es kein Problem sein den Vermieter erst nach 3 Monaten merken zulassen das die Kündigung nicht rechtens ist !!! "§ 574b Form und Frist des Widerspruchs

(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.

(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."  Quelle : <a href="http://www.anwalt-mietrecht.de" target="_blank">www.anwalt-mietrecht.de</a>   Kann man sich auf sowas stützen und verlassen ???
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Inhalt des Briefes zur Eigenbedarfskündigung
Schon in der Erklärung des Eigenbedarfs begehen viele Vermieter entscheidende Fehler. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (§ 573 Abs. 3 BGB).

Keine ausreichende Kündigungsbegründung liegt vor, wenn der Vermieter als Kündigungsgrund lediglich angibt, er benötige die Wohnung dringend für eigene Wohnzwecke oder wegen der besseren Wohnverhältnisse. Der bloße Wunsch, in der eigenen Wohnung auch zu wohnen, ist kein ausreichender Kündigungsgrund.

Es reicht auch nicht aus, den Gesetzestext per "copy&paste" einzusetzen und darauf hinzuweisen, die bisherige Wohnung ist deutlich kleiner als die vermietete Wohnung. In derartigen Fällen kann vom Vermieter verlangt werden, dass er darlegt, warum er zukünftig ausgerechnet in der bisherigen Mietwohnung wohnen will. Fazit: Eine allgemeine Begründung ist nicht ausreichend.

Denn der Mieter soll aufgrund der Darlegung im Kündigungsschreiben prüfen können, ob eine Verteidigung gegen die Eigenbedarfskündigung sinnvoll ist. Sofern die notwendigen Angaben fehlen ist die Kündigung unwirksam, d.h. die Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf wird auch nicht durch das Nachschieben von (neuen) Gründen wirksam. Gründe, die den schon benannten Eigenbedarf hingegen ergänzen und erst nach der erfolgten Kündigung entstanden sind, können aber nachgeholt werden. Es ist auch zulässig, im Zivilprozess die genannten Kündigungsgründen zu ergänzen und besser zu konkretisieren.

Stehen im Mietvertrag mehrere Personen als Mieter, so ist allen Mietern entsprechend zu kündigen. Beispiele für Fehler im Brief der Eigenbedarfskündigung:

  • Ist die Erklärung schriftlich und eindeutig begründet worden?
  • Ist sie fristgerecht zugestellt worden?
  • Sind die Personen für Eigenbedarf genau bezeichnet worden?
  • Ist der Sachverhalt insgesamt genau dargelegt worden?
  • Ist bei Umwandlungen die Sperrfrist des § 577a BGB eingehalten worden?
  • War der Kündigungsgrund schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages absehbar?
  • Gibt es im Haus eine vergleichbare leerstehende Wohnung?
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guck mal in der systemsteuerrung......;)

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ja schulden mäsig hast du da auf jedenfall recht, das problem war das er die schulden schon 2 tage später via drohungen eintreiben wollte !! da bei mir sowas mal garnicht zieht, hab ich mir nach seinem unangebrachten verhalten einfach gedacht "scheiß drauf" !!also verhaltens mäsig meinerseits,vollkommen in ordnung find ich....

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muss dazu sagen hab 2 aussagekräftige zeugen zu meinen gunsten !!!

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