Würde gerne was ergänzen !!! Also mir geht es jetz darum das ich noch zeit schinden kann !!! Nach der Aussage dieses Textes sollte es kein Problem sein den Vermieter erst nach 3 Monaten merken zulassen das die Kündigung nicht rechtens ist !!! "§ 574b Form und Frist des Widerspruchs
(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.
(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." Quelle : <a href="http://www.anwalt-mietrecht.de" target="_blank">www.anwalt-mietrecht.de</a> Kann man sich auf sowas stützen und verlassen ???