Hallo. Wer kennt sich mit Malerrechnungen aus. Folgendes Problem. In meiner alten Mietwohnung hat meine Katze an drei Türecken an der Wand gekratzt. Die Wand bestand aus einem gestrichenen Sandputz. Der putz war durch die katze herausgekratzt worden.
Ich habe vor Auszug versucht die Wand zu retten in dem ich sie gespachtelt habe und Farbe drauf. Das war für die Verwaltung aber nicht fachgerecht (gebe ich auch zu, war so) hihi..
Daraufhin hat die hausverwaltung einen Maler beauftragt. Dieser war vor Ort und hat sich die Stellen angeguckt und meiner Nachmieterin erzählt, dass es nicht so wild wäre, dass er keine Stunde dafür braucht.
Er hat dann aber einen Kostenvoranschlag erstellt, in dem er insgesamt fast 500 euro berechnet hat, weil es angeblich 8 Stunden dauern würde. 140 Eur davon waren für Materialkosten (Farbe, spachteln, schleifen, Abdecken etc.)
Ich hatte damals schon gesagt, niemals braucht man dafür acht Stunden. Nun war der Maler da...hat einfach die Stellen die ich schon selber gespachtelt habe, geschliffen un einfach neu rüber gestrichen, aber auch wohl nicht die ganze Wand und eine kleine delle, in größe einer Erbse mit spachtelmasse versehen und gestrichen.
Laut meiner Nachmieterin hat das ganze gute 1,5 stunden gedauert. Nun bekomme ich die Abrechnung wieder mit den 8 Stunden und den 140 euro Materialkosten.
Nun habe ich bei dem Maler gegenüber die Stunden angezweifelt. Daraufhin behauptet er...er hat war ja vorher da zum gucken was gemacht werden muss (das waren übrigens keine 10 min) und dann das hin und herfahren (Strecke von Malerbetrieb bis zur wohnung 30 min) hätte er gute 8 stunden dafür benötigt. Und er behauptet auch wahrheitswidrig 3 Stunden in der Wohnung gewesen zu sein.
Also ich finde es alles übertrieben. Kann der soviel abrechnen..Kann er überhaupt für den Kostenvoranschlag Stunden berechnen und Fahrtkosten.
Die Stellen an den Wandecken hatten ca. eine länge von 30 cm.
Also ich finde es übertrieben. Was kann ich nun tun. Gibt es irgendwo Vorschriften hierfür.