Hat der Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht?

Nach der Feststellung der Schwerbehinderung bleibt es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er diese dem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Denn solange die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehmer erfüllt werden können, besteht keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren. Allerdings besteht dann auch kein Anspruch auf Zusatzurlaub