Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, Auto beim Händler gekauft, 1 Monat später Motorkontrolleuchte an. Wohl ein Ventil welches genau kann der Händler wohl noch nicht sagen…
Händler behauptet nun dass der Fehler wohl mit einem „Gutmanntester?“ ausgelesen wurde und dieser wohl sagt das der Fehler erst nach Kauf aufgetreten ist also somit die Gewährleistung nicht greift.
Meine frage nun: es kommt doch bei der Gewährleistung nicht darauf an wann der Fehler im System des Autos erstmals registriert wurde? Sondern darauf ob dass Teil bzw der Motor bei Übergabe des Fahrzeugs nicht schon den Mangel hatte? Ansonsten würde ja nie die Gewährleistung greifen da der Fehler ja immer im System erst nach Kauf auftritt deswegen gehe ich ja dann zum Händler und bemängel das? Wäre die Motorkontrolleuchte schon davor an hätte ich das Auto ja nicht gekauft ?!?
(Oder ist dieser „Gutmanntester“ irgendein Gutachten gerät wo sagen kann ob das Teil nicht schon seit Monaten defekt ist??)
Er muss mir doch jetzt beweisen, dass das Teil an sich nach der Übergabe erst defekt bzw kaputt ging? Und nicht wann der Fehler im System aufgetreten ist oder habe ich hier einen Denkfehler?
Vielen dank im Voraus :)