Auf welchen Konten (SKR3) werden Gründungskosten gebucht?
Hallo, ich habe eine Unternehmergesellschaft vor kurzem gegründet und frage mich nun wo ich in der Buchhaltung Gründungskosten buchen darf, wie Notarkosten, Gewerbeamtgebühren und Handelsregistereintrag! Nach HGB §248 liegt ja ein Bilanzierungsverbot vor und der der §269 ist leider weggefallen. Hat jemand Kenntnisse über den neuen Stand? Merci
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