Guten Tag,
Ich bin bisher noch nicht Unterhaltspflichtig, da meine Exfreundin mich bisher nicht als Vater genannt hat, bzw. das auch nicht vorhat.
Das werde ich beim Jugendamt regeln, nur vorab zur Vorgeschichte.
Nun werde ich natürlich ab beginn der Vaterschaftsanerkennung Unterhaltspflichtig sein, jedoch beginne ich im März meine Ausbildung, und werde zirka 1380 Euro verdienen. Da der Selbstbehalt bei ca. 1400 Euro liegt, frage ich mich, ob ich Unterhalt zahlen muss, und wenn ja in welcher Größenordnung. Mir ist bekannt das beim Selbstbehalt auch Wohngeld zusammengefasst wird, da ich aber zurzeit noch bei meiner Mutter lebe, besitze ich diese Ausgaben nicht. Werden die nicht vorhandenen Mietkosten nun beim Selbstbehalt abgezogen, oder nicht?
LG