Hallo nochmal! Vielen Dank! Ich bin begeistert von den so schnellen und zahlreichen Antworten. Aber ehrlich gesagt, weiß ich immer noch nicht, was ich tun soll...:’-( Bezüglich der schriftlichen Anfechtung. Bis heute habe ich noch keine Angaben vom Käufer(Name/Anschrift). Nachdem der Käufer auf sein Recht beharrt hat, habe ich ihm über den eBay Nachrichtendienst folgendes geschickt:

Hallo we22333,

*Hiermit fechte Ich nach § 119 Abs.1 2.Alt. BGB den Kaufvertrag an, der Verkaufspreis wurde irrtümlich aufgegeben. Hierbei handelte es sich um ein vertippen. Der eigentlich Kaufbetrag sollte 335€ anstatt 135€ betragen. Ein Zeuge für das irrtümliche Handeln ist vorhanden.

Für die Umstände, die Ihnen hierdurch entstanden sind, entschuldige ich mich hiermit!

Mit freundlichen Grüßen*

Reicht dies als Anfechtung aus?

...zur Antwort