Hallo Um die Frage kurz zu beantworten: Egal – ganz nach deinem Belieben, denn es wird sich im Punkto Karriere und Bezahlung im Regelfall nicht unterscheiden.
Die Antowrt im Detail:
Nehmen wir einen großen Arbeitgeber um die vielen Individualitäten auszugrenzen (Selbstständige, Niedriglöhner bei Privatpflegediensten, annähernd angeglichene in Privatunternehmen etc.), hier eignet sich der Öffentliche Dienst als Bezugswert hervorragend. Auch wenn die Bezahlung von vielen schlecht geredet wird, was aber nur für Angestellte der Großindustrie wie Metall, Automobil, Petro und Chemie etc. zutreffend ist, ist der Verdienst im Sozialenbereichen als solide und überdurchschnittlich zu betrachten.
Zur Veranschaulichung: Krankenpflegerin in privater Schönheitsambulanz = überdurchschnittlich hohes Gehalt / wenige Angestellte in vergleichbaren Unternehmen viele würden ungern in den ÖD – Krankenpfleger in privaten Pflegeorganisationen zB. Vor-Ort-Betreuung oder Pflegeheim = unterdurchschnittliche bis TVÖD angeglichene (ohne automatischen ÖD Verdienstaufstieg) Bezahlung/ sehr viele Angestellte in vergleichbaren Unternehmen viele würden gerne in den ÖD
Der ÖD regelt in seinem TVÖD etliche Berufsvergütungen nach Tätigkeitsprofil.
Wer befähigt ist das Tätigkeitsprofil auszufüllen gibt dabei die Qualifikation an.
Bei wissenschaftlichen und technischen Berufen gibt es klare Unterscheidung der Tätigkeitsprofile durch ihre Qualifikation.Der jeweilige Abschluss gibt das erlangte Fachwissen an, durch dieses „Mehr“-Wissen resultieren verantwortungsvollere, eigenverantwortlichere Aufgaben, somit ein höheres Gehalt als leistungsgerechte Vergütung.
Beispiel:
E6-E8Chemielaborant, nach 3Jahren Ausbildung und je nach Arbeitsschwere und Verantwortung
E9Chemietechniker, vormals C-Laborant machte Weiterbildung 2 Jahre Vollzeit; leitet 1-2 LaborantenOder jahrelanger Laborant mit schwierigen Aufgaben
E9-12ChemieIngenieur FH oder Bachelor (of Science oder Engineer), Abi+Studium oder Ausbildung+Studium; erarbeitet reglementierte untere LeistungstufenOder Techniker oder „selten“ jahrzehntelanger Laborant mit Expertise und leitender Position
E13-15Master (wissenschaftliches Hochschulstudium)
Die Stellenausschreibung von Ergotherapeuten und oder Physiotherapeuten gibt vor welche Tätigkeit abverlangt wird. Die leistungsabhängige Bezahlung ergibt sich dann aus den Aufgaben der Tätigkeit und der dazu notwendigen Qualifikation.
zB.physiotherapeutische Maßnahmen am Patienten, Massagen, Aktenpflege etc. = Tätigkeitsprofil/ Aufgaben des Ausbildungsberufs mit 3 Jahren Lehrzeit = leistungsgerechte Bezahlung bis E7
Physiotherapeutische Maßnahmen, Massagen, ZNS Behandlung oder TEP, Aktenpflege etc. = Tätigkeitsprofil/ Aufgaben des Ausbildungsberufs mit 3 Jahren Lehrzeit + Erfahrung und oder Zusatzqualifikation = leistungsgerechte Bezahlung E8
Leitende Funktion/Personalverantwortung + physiotherapeutische Maßnahmen, Organisatorische Aufwand = Tätigkeitsprofil/ Aufgaben des Ausbildungsberufs mit 3 Jahren Lehrzeit + langjährige Erfahrung und oder Zusatzqualifikation = leistungsgerechte Bezahlung ab E9
Fazit:Da die Bezahlung davon abhängt welche Tätigkeiten abzuleisten sind und dies voraussetzt welche Qualifikation man dazu braucht ergibt sich für die Berufe die leistungsgerechte Vergütung.
Der Bachelor of Science in Physiotherapie nach 6 Semestern (Regel 3 Jahre) hat keine höhere Befähigung als der 3 Jahre ausgebildete Physiotherapeut. Auch ein Masterabsolvent in Physiotherapie würde bei der Tätigkeit der ausgeschriebenen Stelle als „Physiotherapeut“ keine höhere Vergütung erhalten.Bei einer Bewerbung um eine Stelle als „leitender Physiotherapeut“ werden ein erfahrener, ausgebildeter Physiotherapeut, ein erfahrener Bachelor und ein weniger erfahrener Master konkurrieren müssen.
Eine Kategorisierung strikt nach Qualifikation würde bei gleicher Tätigkeit zu unterschiedlichen Vergütungen führen, welche nicht leistungsgerecht wären.