Ist es möglich eine erfolgreiche Berufung auf eine Fehlentscheidung des Gerichts in einem strafrechtlichen Verfahren zu stellen, wenn man alleine als Zeuge steht und die Gegenseite über 4 Zeugenaussagen verfügt, jedoch die Zeugenaussagen sich in einigen Dingen, wie Ort der Geschehnisse und das genaue Vorgehen der Geschehnisse, widersprechen?
Zum Sachverhalt:
Ich fuhr nachts um 5 Uhr zum Flughafen um meine Schwiegereltern vom Urlaub abzuholen. Einige Hundert Meter von einer Disko entfernt standen 3 Personen auf dem Bürgersteig und ein Mann tanzte auf der Straße - ich ging sofort vom Gas und lies das Auto rollen. Kurz vor diesem Mann - er machte den Eindruck als wollte er die Straße endlich tanzend verlassen, tat dies letztendlich aber doch nicht - musste ich abrupt abbremsen, fuhr weiter und hörte einen Schlag am Auto (meines Schwiegervaters). Da es sich um 4 Leute handelte (2 x ♂, 2 x ♀) fuhr ich erst in die nächste Straße rein um mir den Schaden am Auto anzusehen, stieg aus, doch da war schon der "Tänzer" der mit erhobenen Fäusten auf mich zulief. Ich wich seinen Schlägen aus und setzte ihm - da ich unter anderem Kickboxen trainiere einige Tritte auf die Oberschenkel, da der Tänzer unter anderem auch etwa einen Kopf größer war als ich. Letztendlich kam die zweite ♂ Person und hielt den Tänzer auf.
Das waren die Geschehnisse, wie sie sich tatsächlich zugetragen haben.
Ich habe also eine Anzeige gestellt. Seine Zeugen wurden vernommen
und siehe da, das Verfahren gegen ihn wird eingestellt und gegen mich wird eins eröffnet.
Nun zum Sachverhalt der Zeugen:
Sie waren nur zu dritt. Sie gingen von der Disko und wollten die Straße überqueren, es kam ein Auto mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf sie zugefahren. Der "Tänzer", welcher nur die Straße überqueren wollte konnte sich nur durch einen Hechtsprung auf den Bürgersteig retten. Sie haben mir dann böse hinternergerufen und ich hielt deswegen an und habe anschließend den "Tänzer" attackiert und dieser habe sich gewehrt.
Die Zeugen behaupten, dass der vierte dazugekommen ist, wobei die vierte Person bei der polizeikichen Vernehmung gesagt hat, dass sie von Anfang an meine Fahrt "mit überhöhter Geschwindigkeit" gesehen hat, bei der Gerichtsverhandlung - nachdem schon einige Zeugen ausgesagt haben, dass der vierte erst später gekommen ist und nachdem die Zeugen wieder in den Flur gegangen sind um ihre Aussage den anderen Zeugen zu berichten, wobei der vierte der letzte Zeuge war - sagt er aber, den anderen Aussagen entsprechend, dass er erst später gekommen ist.
Weiter unterscheiden sich die Zeugen in der Wahl des Bürgersteigs, auf welchem sie letztendlich gestanden haben sollen.
Das Gericht meinte > Die Unterschiede der Zeugenaussagen beziehen sich nur auf nebensächliche Tatumstände< , dabei haben sich die Zeugen >dem Grunde nach< über einen einheitlichen Tathergang geäußert.
Kann ich in Berufung gehen und die Möglichkeit auf einen Erfolg haben?