Meine Mutter hat im Jahr 2017 von einem Lohnsteuerhilfeverein ihre Steuererklärungen der Bahre 2013 bis 2016 fertigen lassen und ist dazu Mitglied im Verein geworden. Für die Erstellung der Erklärungen rechnete der Verein vier Jahresgebühren a 88€, zusammen 344€ ab,
Die im August 2017 bezahlt wurden. In der Steuererklärung 2017 wurde vergessen, diese Gebühr als Werbungskosten abzusetzen. Der Bescheid 2017 datiert vom November 2018 und ist. In rechtskräftig. Jetzt hat meine Mutter gekündigt, weil sie ihre Steuererklärung für 2018 selbst fertigen wird. Der Verein möchte daraufhin den Beitrag wieder nach der Höhe der Einkänfte berechnen, die wir mitteilen sollen, obwohl er keine Leistung mehr erbringt. Meine Frage(n): Ist die Summierung der Jahresgebühren in 2017 korrekt oder hätte man die Summe der Einkommen addieren müssen und dies als Bemessungsgrundlage ansetzen? Und: ist die Berechnung des Beitrages ohne Gegenleistungen nach dem Einkommen zu berechnen (92€) oder wäre hier der Mindestbeitrag (49€) anzusetzen.