Mein Gedanke war das zurücknehmen der Unterschrift des Pflegschaftsvertrages. (Paragraph finde ich nicht) Damit hätte sie dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder. Das sollte momentan bei der Oma sein, soweit ich das gelernt habe.
Villeicht sollte man auch beim Jugendamt nachfragen, was bei der Kindeswohlgefährdung unternommen wurde (Paragraph 8a Sozialgesetzbuch 8) weiß aber nicht was dabei herauskommen soll, höhstens ein Verfahren zur Akteneinsicht und dann entweder haben sie alles ordnungsgemäß gemacht oder noch ein Verfahren weil sie nichts gemacht haben.
Bei beidem hätte die Mutter aber das Kind nicht wieder.
Paragraph 72a SGB 8 hätte ich als Ausweg falls sie wegen Kindeswohlgefährdung damals schon anzeigen oder Polizeiliche maßnahmen hatte. Sozusagen als Unterminderung vor dem Gericht um die Mutter zu begünstigen.
Was sagt ihr zu der Idee? Könnte ich mich noch besser aufstellen? Villeicht noch mit Privatdetektiv?