Antwort
Hallo, erst einmal danke für die Antwort hier die fehlenden Daten, meine Frau hat zwei Jahre der Elternzeit hinter sich, hatte beim Arbeitgeber aber 3 beantragt. Da das Elterngeld nach zwei Jahren ausbleibt wollte sie wieder arbeiten gehen.Im Arbeitsvertrag steht: Der Arbeitnehmer erklärt, jede von dem Arbeitgeber nicht genehmigte Entgeltliche Nebentätigkeit zu unterlassen.
Aber das Arbeitsverhältnis ruht ja.