Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. meiner Chancen bei einem Einspruch. Vergangene Woche habe ich ein Bußgeldbescheid in Höhe von 120€ und Punkt exkl. Gebühren erhalten. Ich wurde mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h bei erlaubten 100 km/h geblitzt - somit 29 zu schnell.
Laut div. Bußgeldrechnern hätte ich 80€ und Punkt exkl. Gebühren zu erwarten. Die 120€ sind mit folgendem Satz begründet: "Geldbuße wird erhöht gemäß §17 OWiG in Verbindung mit §3 BKatV wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister."
Bei meiner Recherche bin ich darauf aufmerksam geworden, dass bei einem Wiederholungstäter die Erhöhung gerechtfertigt ist, allerdings gilt man nur als Wiederholungstäter, wenn ein ähnliches Vergehen mindestens zweimal innerhalb eines Jahres passiert. Bei mir liegt dieses Vergehen mehr als ein Jahr zurück, wodurch ich auch einen Punkt erhalten habe.
Wie sind meine Chancen hier zu bewerten? Oder ist dies alles rechtens?
Freue mich über jegliche Art von Antworten!