Hallöle bin hartz 4 und habe mir vor ca. 6 monaten ein gewerbeschein geholt,um bei einem freund als suppunternehmer zu arbeiten, da dieser leider den auftrag nicht bekommen hat ist es leider mit der arbeit nichts geworden. das habe ich auch meiner damaliegen sachbearbeiterin mitgeteilt. und sie darauf hingewisen das ich mich weiter um arbeit bemühen werde. da ich mitlerweile schon wieder zwei neue sachbearbeiter hate, weiss die rechte hand wieder nicht was die linke gemacht hat !!!! der neue meint nu ich müßte das gewerbe wieder abmelden, da ich keinen umsatz erziehlt habe. die gewerbeanmeldung hat mich 65.- euronen gekostet. die abmeldung wird auch nicht umsonst sein. und was ist wen ich in einem monat einen job an land ziehen kann ? dann melde ich das gewerbe wieder an. ( schwachsinn hoch drei ) meine frage ist nu, darf das job center das überhaupt, und gibt es überhaut eine rechtliche grundlage für diese masnahme. gibt es irgendwo ein urteil beim sozialgericht ? ( ich wohne in bayern ) ich habe es mitlerweile satt mir immer wieder steine in den weg legen zu lassen, um aus hartz 4 heraus zu kommen. sind die alle nur blöd im kopf, oder bekommen die eine premie wen sie den leuten das leben schwer machen. würde mich über schnelle antworten sehr freuen.