Angedrohte unzulässige Räumung einer Miets/Werkswohnung

Hallo, meine Tochter ist privat im Pflegebereich angestellt. und Mieterin einer Werkswohnung. Der Mietvertrag wurde im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsvertrag geschlossen. Der Arbeitsvertrag wurde von meiner Tochter fristgerecht zum 30.09.2011 gekündigt und damit endet auch der Mietvertrag. Jetzt ist folgende Siuation eingetreten: Meine Tochter hatte Urlaub, wurde krank und liegt jetzt ca. 300 km entfernt von ihrem Arbeitsplatz im Krankenhaus. Ihr Arbeitgeber der gleichzeitig Vermieter ist hat sie per E-Mail aufgefordert die Wohnung bis zum 01.08.2011 zu räumen. Das war reine Schikane. Nachfolgend die Worte ihres Arbeitgebers zur Aufforderung zur Räumung: Die völlige Unklarheit darüber, wie Sie in den kommenden Wochen agieren werden zwingt mich personell und ggf. auch räumlich den weiteren Arbeitsablauf zu organisieren. Dies werde ich nunmehr tun. Hierzu muss ich Sie bitten sich darauf einzustellen, per 1.8.11 die Werksdienstwohnung geräumt zu haben. Die offizielle Übergabe (inkl. evt. notwendiger Renovierungsarbeiten) kann wahrscheinlich auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens am 30.9. natürlich, erfolgen. Sollten Sie das nicht organisiert bekommen, wird die Wohnung – sofern erforderlich – im jetzigen Zustand genutzt werden. Ich muss mir dazu selbstverständlich vor behalten, Ihre persönlichen Gegenstände und Möbel einlagern zu lassen – natürlich auf Ihre Kosten.

Dem Arbeitgeber meiner Tochter wurde mitgeteilt das die Räumung wie gefordert vorgenommen wird. Einen Tag später kam die nächste Mail in der er schreibt die Räumnung wär doch nicht zwingend erforderlich. Da nun aber die berechtigte Annahme besteht das er in Abwesenheit meiner Tochter willkürliche Maßnahmen ergreift, werden wir die Wohnung wie gefordert räumen. Jetzt meine Frage, muss meine Tochter weiterhin Miete zahlen? Meine Tochter war in ihrem Arbeitsbereich zu jeder Zeit zuverlässig und hat ein sehr gutes Zwischenzeugnis von ihrem Arbetigeber erhalten. Nach Eingang ihrer Kündigung fing Ihr Arbeitgeber an sie in allen Bereichen unter Druck zu setzen. Er hat ihre Krankmeldung nicht akzepiert, sie aufgefordert unverzüglich ihre Abrbeit wieder aufzunehmen und ähnliche Dinge. Nun liegt meine Tochter im Krankenhaus und hat kaum eine Möglichkeit gegen diese Willkür vorzugehen. Danke schon mal für Eure Antworten.

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Gegen die vorzeitige Räumung sofort Widerspruch einlegen, schriftlich per Einschreiben. Sie kann die Wohnung bis zum 30.09.2011 nutzen. Sollte der Vermieter vorher reingehen, sofort Anzeige bei der Polizei wegen Einbruch, Hausfriedensbruch und Diebstahl. Der darf nämlich die Wohnung ohne schriftliche Terminvereinbarung nicht betreten und nichts daraus entfernen lassen. Ihr könnt, aber müsst die Wohnung nicht räumen vor dem Termin. Also ganz gelassen bleiben. Lasst Euch notfalls von Anwalt beraten, kostet nicht die Welt eine einmalige Beratung.

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Du zahlst Unterhalt und damit ist das abgegolten. Die Kindsmutter bekommt ja Kindergeld, den Unterhalt, ist selber auch unterhaltsverpflichtet ihren Kinder gegenüber, also.

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Das könnte viele Ursachen haben. Du bist weiblich? Schwangerschaft ausgeschlossen?

Extreme berufliche und private Belastung und dadurch Burn out-Syndrom, oder ganz profan Eisenmangel. Lass Dir mal ein großes Blutbild anfertigen, dann kann viele schon ausgeschlossen werden. Und Dein Hausarzt kann Dir viele Tipps geben, vielleicht der Blutdruck auch extrem niedrig, also kann vieles sein.

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Den USB-Stick an den PC und dann sollte da doch ein Fenster aufgehen, wo Du die Reihenfolge ändern kannst?

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Ich will Ananas, Mango, Papaya, Kokosnüsse! :-)

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man kann nicht ohne sport abnehmen

Nein, wenn Du zunehmen musstest, warst vermutlich zu dürre.

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Dann geh mal in eine Theater-AG. Ansonsten später Schauspielschule, und den Traum vergiss mal, es gibt schon genug brotlose Schauspieler.

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Du willst eine Eigentumswohnung kaufen? Diese dann vermieten? Klar kannst das machen, ist ja Deine Wohnung. Allerdings nur für 3 Monate klingt sinnfrei. Musst nur die Mieteinnahmen versteuern und es könnte mit der Eigentümergemeinschaft Ärger geben, wenn die das nicht wollen, dass da ständig Fremde durchs Haus laufen.

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Werd mal erwachsen, ich dachte die Frage kommt von einer 12-jährigen.

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