Nur als Hintergrundinfo, für eine Löschung im Handelsregister muss das Finanzamt sein OK geben. Ich könnte damit die Geschäfte der GmbH erst einstellen, sobald in Elster die Formulare für 2019 zur Verfügung stehen. Ich denke mein Problem werden auch Andere haben, weshalb es mich wundert, dass es dafür keine Standard Lösung gibt.

Wie dem auch sei, ich habe mit meiner Sachbearbeiterin im Finanzamt telefoniert, ich kann in der KöSt und GewSt Erklärung für 2018 alle Sachverhalte bis jetzt eintragen und soll als Kommentar auf die Liquidation hinweisen. Die USt Erklärung muss ich auf einem 2018er Formular papierhaft einreichen. Sie weiß dann bescheid und schließt den Fall ab.

Beste Grüße, Peter 

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Catering zuhause als Repräsentationsaufwendungen?

Hallo,wir haben letztes Jahr geheiratet. Da wir "nur" 1 Jahr Vorlaufzeit bei der Planung hatten, waren alle bereits alle Orte an denen wir gerne gefeiert hätten ausgebucht. Unser Caterer machte uns den Vorschlag, die Feier bei uns zuhause abzuhalten. Das war zwar nicht unsere erste Wahl, aber er hatte noch den Wermutstropfen, dass die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß 35a EStG absetzbar wären, weil die Dienstleistung ja bei uns zu Hause erbracht wurde. Erst mal logisch und wenn man den Sachverhalt googelt, wird dieses Vorgehen auch bestätigt.Das Finanzamt hat das nun mit folgender Begründung abgelehnt: Nach Par. 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sind Aufwendungen "die mit dem persönlichen Ansehen des Steuerpflichtigen in Zusammenhang stehen (sog. Repräsentationsaufwendungen)“ steuerlich nicht abzugsfähig. Der private Anlass Hochzeit ist für den Sachbearbeiter ein Indiz für eine derartige Aufwendung.Ich muss schon sagen dass ich von der Kreativität des Finanzamts verwundert, und über die Dreistigkeit verärgert bin, als hätten wir unseren Hochzeitsgästen eine Torte, Kaffee und ein Abendessen angeboten, um unser gesellschaftliches Ansehen zu verbessern. In meinen Augen könnte man diese Willkür beliebig bei fast jeder haushaltsnahen Dienstleistung anwenden. Eine Putzfrau oder ein vom Landschaftsgärtner gemachter Vorgarten können auch dem gesellschaftlichen Ansehen dienen.Hat einer von euch schon derartige Erfahrungen gemacht, ein verwertbares Gerichtsurteil oder eine treffende Gegenargumentation für mich?Schon mal vielen Dank!Peter

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Ist zwar schon eine Weile her, aber hier als Update: Das Finanzamt hat letztendlich das Catering als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. In meinem Einspruch gegen den Steuerbescheid habe ich dargelegt, dass eine Feier in der heimischen Doppelhaushälfte keineswegs repräsentativer ist, als in einer klassischen Hochzeitslocation. Außerdem habe ich noch eine Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler gefunden, in dem gerade auch dieser Sachverhalt beschrieben wurde.

Am langen Ende denke ich der Sachbearbeiter im Finanzamt hatte keinen Nerv für eine lange Diskussion und hat dem Einspruch stattgegeben.

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