ich hab mal wieder eine frage bezüglich harz 4. und zwar ist meine partnerin mit der ich zusammen wohne empfängerin und ich befinde mich in einer relativ gut bezahlten zweiten ausbildung. nun ist dem amt nach einem jahr aufgefallen das sie meiner freundin zu viel gezahlt haben weil mir garkeine sozialhilfe zusteht. sie sind kulant und sagen zurückgerechnet wird nicht aber in zukunft bekommt sie weniger da ich als sozialempfänger ausscheide. nun ist meine frage, wenn ich garnicht berechtigt bin leistungen zu empfangen dürfte das amt mein geld bei ihr nicht anrechnen. denn das ist paradox. ich kriege nix und werd dafür noch bestraft? ich kann auch nirgendwo anders leistung beziehen weil es immer wieder heißt "sie haben schon eine abgeschlossene berufsausbildung". wie kann es sein das leute die sich entwickeln wollen jedes mal zurück geworfen werden und diejenigen die eigentlich keine lust haben ständig hochgezogen werden?