Parkverstoß-Abzocke

Hallo, ich benötige einen Rat wie ich mich jetzt verhalten soll. Vielleicht kann mir ja einer weiter helfen. Meine Frau hat im August 2013 hinter dem Kaufhaus Wagener in Weidenau auf einen unbeschrankten Parkplatz geparkt. Es handelt sich um ein relativ großen Parkplatz bei diesem man einen Parkschein am Parkscheinautomat ziehen muss. Meine Frau hat auch wie es sich gehört einen Parkschein um 11:46 Uhr gezogen und diesen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe auf der Fahrerseite abgelegt. Sie durfte also laut Parkschein bis 12:46 Uhr dort parken. Sie hatte sich beim Kaufhaus Wagener am Pommesbudenstand eine Currywurst gekauft. Als sie zum Auto zurück kommt hängt ein Parkverstoßzettelchen von der Fa. Park & Control hinter dem Scheibenwischer. Das sogenannte Knöllchen wurde um 11:53 angefertigt. Darauf stand 30,00 Euro Strafe, da keine Parkscheibe benutzt wurde und man auf Privatgelände des Kaufhaus Wagener steht und keine Parkscheibe benutzt hat. Auf dem gezogenen Parkschein vom Parkscheinautomat konnte man ganz genau erkennen das die Uhrzeit 11:46 betrug als das Auto abgestellt wurde.
Ich als Halter habe natürlich die Strafe nicht bezahlt und abgewartet was passiert. Heute habe ich ein Brief ( Mahnung ) mit einer Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro bekommen. Ich soll nun folgendes bezahlen: 30,00 Euro wegen Parkverstoß ( keine Parkscheibe benutzt); Mahnkosten von 10,00 Euro; Kosten für Halterauskunft 5,10 Euro. Und 0,29 Euro ( 29 cent ) Zinsen. Das macht zusammen 45,39 Euro. Ist das nicht eine frechheit. Noch dazu das irgendein Büro beim Straßenverkehrsamt eine Halterauskunft für 5,10 Euro bekommt. Wo ist denn dabei der Datenschutz der hier im Land ganz groß geschrieben wird. Ich meine, wenn das Knöllchen von einem Ordnungsamt kommt, ist das noch was anderes, das ist ja auch eine Behörde. Aber doch nicht die Fa.Park & Control. Ich muss dazu sagen, das Jahrelang das Parken auf dem gesamten Parkplatz hinter dem Kaufhaus Wagener nur mit gezogenem Parkschein erlaubt war. Jetzt ist aber seit kurzem das unmittelbare Parken hinter dem Parkhaus mit Privatparkplatz ausgeschildert, auf der Beschilderung steht das nur Kunden mit hinterlegter Parkscheibe dort parken dürfen. Ich meine, Kunde war meine Frau ja auch an der Pommesbude von Wagener. Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier ernsthaft einer einen guten Rat geben könnte.

Lieben Gruß der Halter des Fahrzeugs

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Der real.- hier im Ort macht das neuerdings auch.

Hab gerade letzten Samstag mit ein paar Kumpels eine nette Protestaktion gefahren.

Kommt am besten an Samstagen, noch besser an Samstagen vor einem langen Wochenende, also wenn richtig viel los ist, und am besten kurz vor Schluß.

Als erstes haben wir uns jeder zwei Einkaufswagen genommen.

Natürlich nicht mit nem Euro ausgelöst, sondern mit ner Unterlegscheibe.

Die haben wir dann mit möglichst VIEL und möglichst UNTERSCHIEDLICHEM KLEINKRAM aus den verschiedensten Bereichen bis zum Überquellen gefüllt.

Last but not least noch ein bisschen verderbliches Zeug mit möglichst hohem Kilopreis, das extra eingepackt wurde und nicht einfach mehr ins Regal zurück darf.

Nun bem Anstellen jeder eine andere Kasse genommen.

5 aktive Kassen, 5 Kunden mit Großeinkauf. So angesteltl und ggf. noch jeweils einen vorgelassen daß wir an jeder Kasse  ziemlich gleichzeitig an die Reihe gekommen sind.

An der Kasse jeder noch querbeet irgendwelche von den da aushängenden vorbereiteten Gutscheinen  (amazon, Apple, Google Pay, diverse Prepaidanbieter usw.) dazugepackt.

Und einen kleinen Umschlag "an die Geschäftsleitung", den als letzten aufs Band gelegt.

Als das alles durchgescannt war einfach alles liegengelassen und geschlossen rausgegangen.

In den Umschlägen war folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit äußerstem Befremden haben wir feststellen müssen, daß Sie nunmehr Ihre werte Kundschaft offensichtlich auch auf den Parkplätzen schamlos abzuzocken versuchen.

Mag eine Parkraumüberwachung als solche noch hinnehmbar und ein Vorgehen gegen hartnäckige Fremdparker sogar im Sinne der Kundschaft erwünscht sein, so sind es die Art und Weise, in der die damit beauftragte Firma vorgeht, in keinster Weise. Weder die

Die heute kurz vor Ladenschluß NICHT gekaufte Ware mag ein kleiner Denkanstoß sein, was Ihnen auch in Zukunft an Umsätzen entgehen wird, wenn Sie dieses Vorgehen gegenüber langjährigen treuen Kunden fortzusetzen gedenken.

Mit freundlichen Grüßen,

ein langjähriger (und möglicherweise bald ehemaliger) Kunde

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Privatsphäre / Persönlichkeitsrecht - Anzeihe / Abmahnung!?

Also die Sache ist die. In meiner Familie herrscht quasi krieg, zumindest zwischen meiner Tante und Cousine und dem Rest der Familie. Ich bin vor drei Monaten zum Übergang (da meine Wohnung von Schimmel befallen war) bei meiner Oma eingezogen. Meine Oma ist dement und hat Parkinson und befindet ich in einem Stadium in dem sie nicht mehr selbst essen, geschweige denn sich bewegen, sprechen oder sonst etwas tun kann. Sie hat fast den ganzen Tag ihre Augen geschlossen. Mein Opa lebt nicht mehr und sie wohnt in einem sehr großen Haus auf dem unteren Stockwerk wo sie tägliche Pflege bekommt. Ich wohne bis meine Wohnung wieder bewohnbar ist im obersten Stock in einem kleinen Zimmer in dem nur ein Bett steht. Meine Kleidung habe ich in ihrem alten Schlafzimmer in einer Ecke gestapelt. Meine Mutter und meine Tante (ihre Töchter) haben beide zu 50% eine Vollmacht für meine Oma. Jetzt sind meine Cousine und Tante (mit denen es immer Streit gibt und mit denen wir alle eine lange und nervtötende Vorgeschichte haben..) am Wochenende aufgetaucht um mir ein Schreiben vorzulegen das besagt ich müsse zum ersten März ausziehen und Rückwirkend und bis dahin Miete bezahlen. Dies ist der erste Punkt. ich weiß dass dies absolut nichtig ist da meine Mutter die gleichen Rechte hat wie meine Tante also ist dieser Punkt wenigstens erledigt. Jetzt kommt aber der Hammer. Im Anhang waren Fotos hinzugefügt, die sie gemacht haben als sie sich heimlich in mein Schlafzimmer geschlichen hatten um einen Aschenbecher (da ich in "meinem" Zimmer innen am Fenster rauche - mit Erlaubnis) und mein Bett (das ihnen nicht ordentlich genug war) zu fotografieren. Außerdem waren sie in dem Zimmer in dem ich meine Kleidung habe und haben in eine Sporttasche von mir hinein fotografiert (die allerdings offen war) und haben meine frische Unterwäsche die darin liegt fotografiert. Dies alles wurde angehängt. Und der Brief wurde eindeutig (auch wenn nichts darunter stand) von einem dritten verfasst. Jetzt mag einer vllt denken ich bin kleinlich, aber erstes haben wir eine Vorgeschichte und zweitens reicht es mir nun endgültig. Ich fühle mich zutiefst in meiner Privatsphäre verletzt und gestört. Übrigens hätte ich die Türen abgeschlossen aber die Schlösser sind alt und kaputt.. Jetzt meine Frage (auch wenn ich nicht denke dass ich sie wirklich anzeigen will): Könnte ich sie deswegen anzeigen bzw verwarnen lassen? Ich bin mir nicht so klar darüber wie die Rechtslage ist, da es ja nicht MEIN Haus ist, aber dennoch würde ich behaupten dass ich gewisser Rechte habe und einen Schutz auf meine Privatsphäre. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und weiß vllt wie die Rechtslage in diesem Fall ist?

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Na ist doch wunderbar!

Den Schrieb solltest Du gut aufbewahren und den beiden mal deutlich sagen, daß sie Dir gar nichts zu befehlen haben und in ihrem eigenen Interesse in Zukunft den Ball schön flach halten und sehr, sehr nett zu Dir sein sollten, sonst...

Denn was DIE da zustandegebracht haben (Einbruch, Verletzung des Persönlichkeitsrechts usw.) reicht zumindest für eine RICHTIG FETTE Geldstrafe, je nach Vorgeschichte des Ganzen und Laune des Richters fuhr so mancher für sowas auch gleich mal in den Bau ein.

Und die sind auch noch doof genug, das Beweisstück dafür selber zu liefern... also das ist in Deiner Situation ja geradezu wie ein Sechser im Lotto...


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Dürfte der Trafo für die Türklingel und Sprechenalage sein.

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