Also das soll meine Antwort werden ist das soweit in o.k??

Der Arbeitgeber hat nur die Möglichkeit den Jetzigen Arbeitsvertrag zu kündigen und gleichzeitig damit die Fortsetzung eines Arbeitsvertrages mit den anderen Bedingungen den Arbeitnehmer anbieten. Bei dieser sogenannten Änderungskündigung muss er allerdings die kündigungsfrist beachten(§615 BGB). In der Frist bekommt der Arbeitnehmer die gleiche Vergütung wie vorher und kann falls möglich die alte Tätigkeit fort führen. Da der Betrieb mehr als 20 wahlberechtigte hat, muss der Arbeitgeber wegen dem Vorhaben, sich mit dem Betriebsrat zusammen setzten, weil alle personellen Einzelmaßnahmen laut §99 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrates verlangen. Kommen beide Parteien zu keiner Einigung, muss eine Einigungsstelle das Anliegen endscheiden.

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