Guten Abend,
da es sich die .... Gattin .... meines Vermieters scheinbar zur Lebensaufgabe gemacht hat mein Verhalten ihrem RA zu melden, scheinbar in der Hoffnung mir Ordnungswidrigkeiten vorwerfen zu können, richtet sich meine Frage hauptsächlich an Rechtsgelehrte.
Ist es gegen das Gesetz auf dem Abfluss (siehe Bild) mit meinem 50ccm Roller zu parken ? Der Abfluss ist in der kompletten Straßenlänge verlegt. Mit dem Abfluss endet die Straße/ Sackgasse.
Mich irritierte §12 (3) 4 StVO: "über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen (..)"
Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus.