Du bist beschränkt Geschäftsfähig, da keine 18 Jahre. Daher sind Rechtsgeschäfte die du tätigst schwebend unwirksam. Da es sich in deinem Fall um ein nachteiliges Rechtsgeschäft handelt (du verpflichtest dich zur Kaufpreiszahlung i.H.v. € 200) bedarf es der Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters, also deiner Eltern. Deine Eltern können diesem Rechtsgeschäft allerdings auch nachträglich einwilligen (innerhalb von 14 Tagen.
Kurz gesagt: Nimm deine Mutter oder Vater mit um Probleme zu vermeiden!