Du bist beschränkt Geschäftsfähig, da keine 18 Jahre. Daher sind Rechtsgeschäfte die du tätigst schwebend unwirksam. Da es sich in deinem Fall um ein nachteiliges Rechtsgeschäft handelt (du verpflichtest dich zur Kaufpreiszahlung i.H.v. € 200) bedarf es der Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters, also deiner Eltern. Deine Eltern können diesem Rechtsgeschäft allerdings auch nachträglich einwilligen (innerhalb von 14 Tagen.

Kurz gesagt: Nimm deine Mutter oder Vater mit um Probleme zu vermeiden!

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Mit 250,00 Euro Gehaltseingang wirst du wohl kaum eine Prämie bekommen. Eine Sparkasse wird es doch sicher in deiner Umgebung geben. Da macht man nie etwas falsch.

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Um jemanden auf Schadensersatz verklagen zu können, muss demjenigen auch ein Schaden entstanden sein. In deinem Fall ist die Kaffeemaschine erheblich beschädigt, somit kannst du dem Käufer genau diese Kaffeemaschine nicht liefern. Hier hat der Käufer nur Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises. Da du ihm den Kaufpreis erstattet hast, hat er keine weiteren Schadensersatzansprüche.´

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