Beim deutschen Standesamt deiner Gemeinde/Stadt.
Es ist das Lied: ペニスは地獄のように輝きます
...trink einen Kreuterschnaps !
Nein, denn das ergibt ja auch keinen Sinn und Notwendigkeit dazu!
An das allerwichtigste, die Verhütung!
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. 2Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Warum sollten sie illegal sein? Immerhin sind viele Tierarten, die in freier Wildbahn bereits ausgestorben sind, immernoch in Zoo & Wildgehegen vorhanden und werden dort gepflegt und zur Vermehrung annimiert.
Lehrerin nicht, aber mit einem Lehrer.
In deinem Fall wäre eine Konsultation bei einem Psychologen oder gar Psychiater dringend erforderlich.
Warten bis man 18 geworden ist und dann ausziehen.
...denn auch derart muß finanziert sein um zu existieren zu können.
Ja, die soll es geben. Ich selbst bin derart allerdings noch nicht begegnet.