Antwort
Unter dem Begriff Ständewesen versteht man die gesellschaftliche Stufenordnung des Mittelalters auf der Grundlage des Lehenswesens (Feudalismus) und der Grundherrschaft. Stände im eigentlichen Sinne waren daher zunächst nur die privilegierten Herrschaftsstände Adel und (hohe) Geistlichkeit, im Gegensatz zu den breiten (bäuerlichen) Schichten des Gesamtvolkes. Mit dem Aufblühen der Städte im hohen Mittelalter kam das Bürgertum als "Dritter Stand" hinzu.