Hallo,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass du den Tintenroller neu bei Amazon gekauft hast. Dann hast du gemäß § 437, 439 BGB einen Anspruch auf Gewährleistung in den ersten 2 Jahren ab Gefahrübergang, also der Auslieferung des Tintenrollers. Du kannst Amazon daher auffordern deinen Tintenroller zu reparieren oder den defekten Tintenroller gegen einen neuen auszutauschen. Ob du nun einen Tintenroller oder ein Handy gekauft ist ist rechtlich egal. Es gilt immer die 2-jährige Gewährleistung.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. LG

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Hallo,

ich habe dieses Jahr im Februar von 1&1 auf Telekom umgestellt und meinen "alten" 1&1 Router (FritzBox) behalten. Funktioniert tadellos. Warum auch nicht.

Ich hoffe das hilft dir.

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Beim Karnevalsumzug mit Alkohol Kleidung beschmutzt. Wer haftet?

Meine family (Mann /Kind, 4 Jahre) und ich waren heute beim Karnevalsumzug. Neben mir stand eine wirklich penetrante Frau (kann man fast gar nicht so nennen), hatte selber 2 Kinder dabei und steckte sich immer wieder eine Zigarette an. Im Laufe des Umzuges wurde es immer voller und die Menschen standen logischerweise dichter. Da beugt sie sich immer wieder vor, haucht ihren Sohn an und hält die Zigarette in die Richtung meines Sohnes. Ich sprach die an, dass sie doch bitte die Zigarette ausmachen sollte. NICHTS! Für den Umzug hatte ich gar keine Augen mehr, ich schaute immer auf die brennende Zigarette.

Später hatte sie wieder eine Zigarette und einen Becher Sekt, zudem kam, dass sie sich wegen jedem Bonbon, Schnipsel o.ä. bückte bzw. versuchte die Sachen zu fangen. Ich stand genau neben/hinter ihr und hatte meinen Sohn schon vorsichtshalber auf den Arm genommen.

Dann passierte es, sie riss die Arme hoch und wollte einen Ball fangen, dabei schappte der komplette Sekt auf meine Daunenjacke, Jeans, Stiefel und auf die Hose meines Sohnes.

Sie schaute nur "dumm aus der Wäsche" und meinte: Zum Karneval zieht man sich auf die ältesten Sachen an!

Ich sprach sie bezügl. Reinigungskosten an (Hosen kann ich selber waschen, bei den Stiefeln hoffte ich auf gute Schuhcreme), aber sie war so unverschämt und abgebrüht, dass ich (auch wegen meinem Sohn) dort keine Szene machen wollte.

Dann kam noch ein Satz von ihr: Sie hätten ja auch weggehen können. Sie haben doch gesehen, dass ich geraucht habe und ich was trinke"

Ich habe keine Problem damit, wenn jemand was trinkt, aber dann soll er sich auch bitte ruhig verhalten und wenn ich rauchen möchte, verlasse ich die Menschenmenge und gehe an einen ruhigeren Ort. Ist meine Meinung zumindest, wie gesagt, es standen soooo viele Kinder Drumherum.

Meine Frage ist nun aber im Allgemeinen: Hätte sie die Reinigungskisten bezahlen müssen oder wie sieht das bei einer Massenveranstaltung aus? Bin ich dann selber schuld und hafte in solchen Fällen?

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Ja, diese Dame hat dein Eigentum beschädigt bzw. beeinträchtigt und ist dir dem Grunde nach zum Schadensersatz aus § 823 BGB verpflichtet. Hierfür müsste sie aber schuldhaft gehandelt haben. Zudem müsste du dir evtl. ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Vom Prinzip her kann ich es verstehen, dass du diese Frau gerne an den Reinigungskosten beteiligen möchtest. Aber ich glaube das dürfte im Falle eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund des Verschuldens und einem evtl. Mitverschuldens schwierig sein. Im Ergebnis würde ich es als "Lehre" abhaken und beim nächsten mal Abstand zu solchen Personen halten.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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Hallo,

als erstes würde ich dir empfehlen, darzustellen warum es überhaupt eine Kündigung gibt und was sie bewirkt.

Was sind Dauerschuldverhältnisse (Typische Beispiele) Warum werden Sie abgeschlossen

So würde ich ein Referat zur Kündigung wohl aufbauen.

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Hallo, die Steuerklassen für die PKW Besteuerung (EURO) zählen aufwärts. Das heißt, Euro1 ist die älteste und teuerste Euro-Steuerklasse. Euro 4 ist derzeitig mit die günstigste Steuerklasse. Es gibt zwar schon Euro 5, aber die ist bisher gleichteuer wie Euro 4.

Euro 4 ist schon eine sehr gute Schadstoffeinstuffung. Bei einem Diesel bekommt man mit Euro 4 auch eine grüne Umweltplakette.

Also bezgülich der Euro-Norm ist der Wagen gut.

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Verträge, also auch Kaufverträge, sind grundsätzlich mit Abschluss bindend. Also "kündigen" kannst du da grundsätzlich nichts mehr.

Versuch dich mit dem Verkäufer über eine Vertragsaufhebung zu einigen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

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Naja, warum nicht? Mehr als NEIN könnte er doch nicht sagen. Also ich finde das ganz OK.

Ich wünsche dir viel Glück ;-)

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Nach meiner Kenntnis gibt es dafür spezielle Maschinen, die sowohl an die Kalt-, wie auch an die Warmwasserleitung angeschlossenen werden und sich somit die richtige Temperatur mischen können.

Eine Waschmaschine und auch Geschirrspühlmaschine mit nur einem Wasseranschluss ist eigentlich immer für den Anschluss an die Kaltwasserleitung vorgesehen.

Du kannst es zwar versuchen, aber es könnte im schlimmsten Fall deine Maschine beschädigen. Von daher würde ich dieses Experiment nicht wagen.

Viel Glück

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Ihr könntet euch von einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Die können oftmals abschätzen, ob es etwas ernstes ist oder ob da Abzocker am Werk sind. Hier hilft dann wirklich aussitzen.

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Wenn du immer noch arbeitsunfähig geschrieben bist, dann solltest du bei deiner Krankenkasse anrufen. Du müsstest nämlich eigentlich Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. An sonsten tatsächlich aufs Amt gehen und denen mitteilen, dass du mittelos bist, dass müssen die sich etwas einfallen lassen.

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Ich würde die empfehlen dich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Der kann prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Kinder bekommst.

Das oberste Gebot für eine familienrechtliche Entscheidung über Kinder sollte immer "das Wohl des Kindes / der Kinder" sein.

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Die frühere Führerscheinklasse 3 als "Autoführerschein" umfasst neben B, BE auch die Führerscheinklassen C1, C1E. Es dürfen also auch kleine LKW mit bis zu 7,5 Tonnen gefahren werden. Daher wird entweder Klasse 3 oder eben C/CE gefordert, weil wahrscheinlich ein kleiner LKW gefahren werden soll für den B nicht reicht.

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Es werden idR sog. Korrekturassistenten eingestellt. Je nach Dozent haben die eine sehr enge und detaillierte Bewertungsvorgabe oder können teilweise auch frei anhand einer groben Lösungsskizze entscheiden. Der Prof setzt eigentlich nur seinen Otto unter.

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Naja grundsätzlich dürftest du bei einem deutschen Onlinehändler eben ein deutsches Gerät - zu mindest eine deutsche Anleitung erwarten. Den Stand, wie er in Deutschland üblich ist. Das Fehlen einer solchen Eigenschaft oder Zubehör wäre dann möglicherweise ein Mangel iSd § 434 BGB. Durch diesen Hinweis jedoch wird im Kaufvertrag vereinbart, dass eben solche Dinge oder Eigenschaften fehlen können und ihr Fehlen ist daher kein Mangel an der Kaufsache. Mehr sagt das nicht aus.

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Ich sehe da kein Problem. Du musst im Grundsatz alles für die Wiederherstellung deiner Arbeitskraft tun und darft nichts tun, was deine Genesung gefährdet.

Aber gerade wenn es dein letzter "kranker" Tag ist und du "nur" Essen gehst, wo sollst du da deine Genesung gefährden. Und essen müssen schließlich auch kranke Personen.

Von daher - Ich wünsche dir oder euch einen guten Appetit ;-)

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Das ist ja gerade der Sinn von Steuern. Diese sind prinzipiell ungebunden. Allerdings hast du natürlich einen Einfluss auf die Verwendung der Steuern, indem du die Partei wählst, die die Steuern am ehsten nach deinen Wünschen verwendet.

Ansonsten sehe es doch einfach so: Deine gezahlten Steuern kommen einer lieben und mittellosen Familie zu Gute und nur die Steuern der anderen fließen nach Griechenland ;-)

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Die genaue Strafe wird der Richter festlegen, jedoch wird es wohl mindestens eine Freiheitsstrafe werden.

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Ich würde auch davon abraten einfach nicht zu zahlen. Dann kann Alice zwar den Vertrag fristlos kündigen, aber auch Schadensersatz in Höhe der übrigen Monatsgebühren von dir verlangen, da du diese bei ordnungsgemäßer Zahlung ja erbracht hättst. Das wird also unter Umständen richtig teuer.

Du hast aber einen Anspruch auf einen vertragsgemäßen und ordentlich funktionierenden Anschluss. Wenn das nicht gegeben ist, dann kannst und musst du den Anbieter - am besten schriftliche per Einschreiben - auffordern, die vorhandenen Mängel zu beseitigen. Sollter der Anbieter dies nicht machen oder schaffen, dann kannst du außerordentlich kündigen.

Ich würde dir eine Beratung in deiner örtlichen Verbraucherzentrale empfehlen.

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Nach meiner Meinung kannst du das Spiel gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Die Spielbeschreibung auf der Hülle ist Teil des Vertrages. Dieser wird durch das "schlechte" Spiel auf der CD mangelhaft erfüllt. Daher hast du ein Anspruch auf Nacherfüllung. Da es sich bei dem Spiel aber um ein Konstruktionsfehler handelt, alle anderen Spiele sind ebenfalls schlecht, kann nicht nacherfüllt werden und du hast einen Anspruch auf Rücktritt. Also Spiel gegen Geld zurück.

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Ja, prinzipiell ist das korrekt. Der Scheck wird als "EV - Eingang vorbehalten" gutgeschrieben. Dies muss auch mit der Wertstellung "Ein Werktag nach Einreichung" geschehen. Das Geld wird allerdings erst nach einer Sperrfrist (ich glaube - weiß aber nicht sicher - 7 Werktagen) freigegeben, da in dieser Zeit der Scheck eingelöst wird. Die Bank sichert sich damit ab, dass über das Geld des Schecks nicht verfügt werden kann, bevor es sicher da ist, da ein Scheck ja auch gesperrt bzw. geplatzt sein kann.

Deswegen muss du hier zwischen dem Buch- und Valutasaldo und dem tatsächlich verfügbarem Kontostand unterscheiden. Meine Bank weist das aber auch getrennt aus im Onlinebanking.

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